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Landesregierung

Sitzung vom 26. Mai 1998

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADiorSt Ing Dr Friedrich Brunner, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StR Mag Renate Brauner und LADior Dr Ernst Theimer.

Schriftführerin: OAR Margarete Kriz.

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0552-MDBLTG; MA 1) Der in der Beilage Nr 8 enthaltene Entwurf des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 - W-BedSchG 1998) wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuß Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0562-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Louise Eisner-Odescalchi Stiftung" vom 26. Jänner 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0583-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Dr Eduard Kaufmann´sche Armenstiftung" vom 13. Jänner 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0579-MDBLTG; MD) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird aufgrund des Vorschlags des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Frau Johanna Kletzl (Sonstige Vertreterin) Frau Monika Prock zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird aufgrund des Vorschlags des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Frau Monika Prock (Lehrervertreterin) Herr Walter Böhm zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0584-MDBLTG; MA 11) Die Einrichtung des unabhängigen Vereins für psychisch, physisch oder sexuell mißhandelte Kinder "Die Möwe" in 12, Meidlinger Hauptstraße 7-9/6E und 7E (Innenhof), ist als Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt (soziale Dienste für Familien, soziale Dienste für Kinder und Jugendliche) geeignet, nichthoheitliche Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt gemäß § 8 Abs 3 in Verbindung mit § 15 Abs 2 Z 1 (Beratungshilfen für die Erziehungsberechtigten), Z 2 (vorbeugende und therapeutische Hilfen), Z 3 (Beratungs- und Betreuungshilfen für Alleinerzieher) und Z 6 (Hilfen für sozial- und gesundheitsgefährdete Kinder und deren Familien) sowie § 16 Abs 2 Z 1 (Beratungshilfen), Z 2 (vorbeugende und therapeutische Hilfen) und Z 4 (Kindertelefon) des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 idgF, zu erfüllen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0567-MDBLTG; MA 15) Herrn Univ Prof  Dr Dieter Magometschnigg wird gemäß § 8 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der privaten Krankenanstalt in 9, Kinderspital-gasse 10/16, von "Institut für Hypertoniker und Diabetiker" in "Institut für Hypertoniker" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0568-MDBLTG; MA 15) Univ Prof Dr Helmut Sinzinger wird gemäß § 8 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der privaten Krankenanstalt in 9, Nadlergasse 1, von "Ambulatorium zur Behandlung von Atherosklerose und Fettstoffwechselstörungen unter besonderer Berücksichtigung des LDL-Apherese-Verfahrens" in "Athos, Institut zur Diagnose und Therapie von Atherosklerose und Fettstoffwechselstörungen" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0577-MDBLTG; MA 15) Frau Univ Prof  Dr Martha Eibl wird gemäß § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der privaten Krankenanstalt in 9, Schwarzspanierstraße 15/1/1/9, von "Immunologische Tagesklinik" in "Immunologische Tagesklinik und Biomedizinisches Institut" erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0578-MDBLTG; MA 15) Der Wiener Privatklinik Betriebs-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wird gemäß § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der privaten Krankenanstalt in 9, Pelikangasse 15, von "Neue Wiener Privatklinik" in "Wiener Privatklinik" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: LhptmSt DDr Bernhard Görg

(PrZ 0587-MDBLTG; MDVfR) Die beiliegende Kundmachung betreffend die Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Beschlusses der Wiener Bezirksvertretung für den 12. Bezirk vom 27. März 1992, Zl BV 12-A/21/332/92 (Plandokument 6375), durch den Verfassungsgerichtshof wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0551-MDBLTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0627-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 33 413 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 813 692 S) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 12 281 180 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0628-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 012 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 437 868 S). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0635-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 6 450 000 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0636-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 4 671 000 S Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0637-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 5 502 400 S bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0638-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw Baukostenbeiträge im Betrag von 13 279 100 S sowie Annuitätenzuschüsse zu Hypothekardarlehen im Betrag von 29 302 300 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0639-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 68 881 000 S bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0640-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Zuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 157 295 700 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0642-MDBLTG; GWS) Der in der Beilage Nr 12 enthaltene Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuß Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0625-MDBLTG; GGK) Der in der Beilage Nr 11 enthaltene Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert wird (Veran-staltungsgesetznovelle 1998), wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuß Kultur)

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