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Landesregierung

Sitzung vom 27. April 1998

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0434-MDBLTG; MDVfR) Die vorgelegte Äußerung der Wiener Landesregierung im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zur Zahl G 470/97-5 betreffend die Anfechtung der Bestimmung des § 74 Abs 3 der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 durch den Verwaltungsgerichtshof wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0381-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Susanna Bachmann´sche Armenhausstiftung" vom 8. Jänner 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0444-MDBLTG; MA 62) Die mit Schreiben des Bundeskanzleramts vom 27. März 1998, Zl 603.749/6-V/7/98, angeführte Nominierung für das zu bestellende neue Mitglied des Volksgruppenbeirats für die Volksgruppe der Roma wird im Sinne des § 4 Abs 1 Volksgruppengesetz zustimmend zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0459-MDBLTG; MA 62) Die Aufrechterhaltung des von der Raiffeisenbank Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung an die Stiftung "Maria Anna von Ertl´sche Stiftung" gewährten Kontokorrentkredits in der Höhe von maximal 3 000 000 S zu höchstens 5,875 % p a vierteljährlich dekursiv bis 31. Dezember 2001 wird zum Zwecke der Finanzierung der Fassadengestaltung und der Neugestaltung des Eingangsbereichs des Hauses 1, Rotenturmstraße 13, unter der Auflage, daß die aufgenommenen Darlehensmittel aus den unter Berücksichtigung der zu vergebenden bzw auszuzahlenden Stiftungsleistungen jeweils zur Verfügung stehenden Erträgnissen des Stiftungsvermögens ehestmöglich zu tilgen sind, gemäß § 11 Abs 2 Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0392-MDBLTG; MD) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird aufgrund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ anstelle von Frau Liselotte Beran (Sonstige Vertreterin) Frau Bezirksrätin Jutta Brunner-Blasek, zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, werden aufgrund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt:

a) Anstelle von Frau Susanne ALEXANDER (Lehrervertreterin) Frau Elisabeth Auer und

b) anstelle von Frau Bezirksrätin Jutta Brunner-Blasek (Sonstige Vertreterin) Frau Liselotte Beran. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0460-MDBLTG; MDVfR) Die vorgelegte Äußerung der Wiener Landesregierung im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu den Zlen G 55/98-2 und G 56/98-2 wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0399-MDBLTG; JSIS) Als Mitglieder der gemäß § 46 Wiener Behindertengesetz einzurichtenden Interessenvertretung der Behinderten werden für die laufende Legislaturperiode des Wiener Landtags Herr Karl Woller, WITAF - Wiener Taubstummen-Für-sorgeverband, als Nachfolger von Herrn Humbert Spitzer, sowie Frau Mag Ingrid Rath, Hilfe für psychisch Erkrankte-HPE, als Nachfolgerin von Frau Dr Maria SIMON und als Ersatzmitglieder Frau Trixi Mlczoch, Österreichische Autistenhilfe, als Nachfolgerin von Herrn Dr Anton Lenz, sowie Frau Christa Heinemann, Österr Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte, als Nachfolgerin von Herrn Peter Heinemann, bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0437-MDBLTG; JSIS) Der beiliegende Entwurf der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung von Richtsätzen für Pflegegeld und weitere Sonderleistung geändert wird, wird beschlossen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0368-MDBLTG; GGK) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend Lage, Beschaffenheit, Einrichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten (Wiener Veranstaltungsstättengesetz) geändert wird (Veranstaltungsstättengesetznovelle 1998) wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuß Kultur)

(PrZ 0438-MDBLTG; MA 7) Gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 30. Juni 1949, BGBl Nr 211, in der Fassung der Verordnung BGBl Nr 158/1958, wird als Vertreter der Wiener Landesregierung in der österreichischen UNESCO-Kommission für die Funktionsperiode vom 1. April 1998 bis 31. März 2003 Herr amtsführender Stadtrat Dr Peter Marboe und als dessen ständiger Vertreter Herr Franz Schuller, Magistratsabteilung 7 - Kultur, namhaft gemacht. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0379-MDBLTG; MA 15) I.) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972,
MA 16 - H 256/9/69, und vom 28. November 1983,
MA 14 - H 256/20/79, vom 2. April 1984,
MA 14 - H 256/18/83, vom 3. August 1992,
MA 14 - H 256/34-3/89, und vom 8. September 1992, MA 14 - H 256/34-1/89, grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Univ Klinik für Dermatologie. Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Univ Klinik für Dermatologie (Teil 15 des Bauteils 10) unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0389-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Katharina Strauss, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "EEG-Laboratorium Dr Strauss" in 9, Strudlhofgasse 13/8, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0425-MDBLTG; MA 15) Die Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 8, Hamerlingplatz 8, von "Blutbank für Eigenblutvorsorge" auf "Transfusions Medizinisches Zentrum Ges.m.b.H." wird gemäß § 8 Abs 1 Wr KAG bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0433-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 104 Abs 2 Ärztegesetz 1984 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 25. Juni 1996 beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung und für die in der Vollversammlung vom 9. Dezember 1997 beschlossenen Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt. Die "Änderungen der Satzung" und die "Änderungen der Beitragsordnung" bilden einen Bestandteil des zu erlassenden Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0442-MDBLTG; MA 15) Der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze wird gemäß § 8 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 9, Lazarettgasse 16, von "Goldenes Kreuz" in "GOLDENES KREUZ Privatspital" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0377-MDBLTG; MA 58) Die im Entwurf beiliegende Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel geändert wird, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0402-MDBLTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0440-MDBLTG; MA 58) Der vorgelegte Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen im Jahr 1997 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0492-MDBLTG; WUA) Der Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft wird zur Kenntnis genommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuß Umwelt und Verkehrskoordination)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0382-MDBLTG; MA 50) Die von der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft beantragte Zustimmung zur Übertragung der auf den Namen Frau Direktor Ingeborg Meier lautende Aktien im Nominale von 5 000 000 S zu einem Kaufpreis von 500 000 S der auf den Namen Verein Studentenheim Josefstadt lautende Aktien im Nominale von 3 000 000 S zu einem Kaufpreis von 300 000 S und eines Teils der auf den Namen Verein Christliche Nothilfe Österreich lautende Aktien im Nominale von 6 000 000 S zu einem Kaufpreis von 600 000 S an die Ingeborg Meier Privatstiftung wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0383-MDBLTG; MA 50) Die von der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft beantragte Zustimmung zur Übertragung von 120 Stück auf Namen lautende Aktien im Nennwert von je 10 000 S, demnach 1 200 000 S zu einem Kaufpreis von 1 200 000 S an die EWU Wohnbau-Unternehmensbeteiligungs-Aktiengesellschaft im Zuge der Erhöhung des Grundkapitals der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft von 24 000 000 S um 1 200 000 S auf 25 200 000 S wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0390-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben werden im Zuge einer Nachförderung für ein aufzunehmendes Hypothekardarlehen im Betrag von 1 462 800 S Annuitätenzuschüsse im Rahmen des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0391-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 77 852 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 3 122 171 S) sowie einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 21 085 250 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0418-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 10 475 000 S Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0419-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 13 150 000 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0420-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 180 000 S werden die im Rahmen des Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschüsse für das Jahr 1998 von 21 600 S) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0421-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 125 822 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 5 742 459 S). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0422-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 80 013 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 3 231 299 S) sowie einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 21 966 970 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0423-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 795 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschüsse für das Jahr 1998 von 72 270 S) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0424-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 405 000 S werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 775 000 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0512-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Nachtragsbaukosten von 1 726 000 S wird im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ein nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 1 035 600 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0513-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 415 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschüsse für das Jahr 1998 von 860 346 S) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0514-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 5 025 000 S Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0515-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 10 150 000 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0522-MDBLTG; MDVfR) Der beiliegende Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 1 des Ausländergrunderwerbsgesetzes, LGBl für Wien Nr 33/1967, wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0523-MDBLTG; MA 62) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung über die Feststellung der Mindestanzahl gemäß § 131b Abs 1 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0517-MDBLTG; MA 64) Der Bericht der Stadt Wien vom 2. April 1998, angenommen mit Beschluß des Gemeinderatsausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung vom 16. April 1998, darüber, welche Assanierungsmaßnahmen innerhalb des mit den Straßenzügen Taborstraße - Obere Augartenstraße - Castellezgasse - Klanggasse - Heinestraße - Praterstraße begrenzten Teils des 2. Wiener Gemeindebezirks seit der Erlassung der Assanierungsverordnung LGBl für Wien Nr 21/1991 am 29. April 1991 getroffen worden sind, wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0518-MDBLTG; MA 64) Der Bericht der Stadt Wien vom 2. April 1998, angenommen mit Beschluß des Gemeinderatsausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung vom 16. April 1998, darüber, welche Assanierungsmaßnahmen innerhalb des mit den Straßenzügen Rembrandtstraße - Obere Augartenstraße - Taborstraße - Obere Donaustraße begrenzten Teils des 2. Wiener Gemeindebezirks mit Ausnahme des Grundstücks 115, inneliegend in EZ 2027 der KatG Leopoldstadt, seit der Erlassung der Assanierungsverordnung LGBl für Wien Nr 22/1991 am 29. April 1991 getroffen worden sind, wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0519-MDBLTG; MA 64) Der Bericht der Stadt Wien vom 2. April 1998, angenommen mit Beschluß des Gemeinderatsausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung vom 16. April 1998, darüber, welche Assanierungsmaßnahmen innerhalb des mit den Stra-ßenzügen Lassallestraße - Mexikoplatz - Engerthstraße - Jungstraße - Vorgartenstraße - Ausstellungsstraße - Venediger Au begrenzten Teils des 2. Wiener Gemeindebe-zirks seit der Erlassung der Assanierungsverordnung LGBl für Wien Nr 23/1991 am 29. April 1991 getroffen worden sind, wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0520-MDBLTG; MA 64) Der Bericht der Stadt Wien vom 2. April 1998, angenommen mit Beschluß des Gemeinderatsausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung vom 16. April 1998, darüber, welche Assanierungsmaßnahmen innerhalb des mit den Straßenzügen Castellezgasse - Scherzergasse - Taborstraße - Nordbahnstraße - Praterstern - Heinestraße - Klanggasse begrenzten Teils des 2. Wiener Gemeindebezirks mit Ausnahme der Grundstücke 707/8, inneliegend in EZ 1140, und 708/2, inneliegend in EZ 4318 der KatG Leopoldstadt, seit der Erlassung der Assanierungsverordnung LGBl für Wien Nr 24/1991 am 29. April 1991 getroffen worden sind, wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0521-MDBLTG; MA 64) Der Bericht der Stadt Wien vom 2. April 1998, angenommen mit Beschluß des Gemeinderatsausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung vom 16. April 1998, darüber, welche Assanierungsmaßnahmen innerhalb des mit den Straßenzügen Praterstraße - Franzensbrückenstraße - Hedwiggasse - Helenengasse - ÖBB-Verbindungsbahn - Helenengasse - Vivariumstraße - Franzensbrückenstraße - Untere Donaustraße begrenzten Teils des 2. Wiener Gemeindebezirks mit Ausnahme der Grundstücke 1163, inneliegend in EZ 404 und 1168, inneliegend in EZ 405 der KatG Leopoldstadt, seit der Erlassung der Assanierungsverordnung LGBl für Wien Nr 25/1991 am 29. April 1991 getroffen worden sind, wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmenmehrheit)

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