Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.01.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 69
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke. Herr Stadtrat, willst du etwas darauf sagen?
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Nachdem ich keine Frage gehört habe, gebe ich es a) natürlich gerne weiter, kann aber b) noch einmal sozusagen auf den Blumenstrauß an potenziellen Möglichkeiten verweisen, den die Stadt hier hat. Sie hat damit sicherlich auch die Möglichkeit, Nachdruck zu verleihen.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. GR Dr. Sittler, bitte.
GR Dr. Peter Sittler (ÖVP): Grüß‘ Sie, Herr Stadtrat. Gute Besserung an die Frau Vizebürgermeisterin und danke, dass Sie Fragen beantworten.
Ich versuche, die Frage zu § 129, zu den Bauaufträgen, ein bisschen in Ihren Bereich hineinzuschieben. Ich habe eine private Erfahrung, dass ein Bauauftrag gegeben wurde. Dort wurde dann auch alles ordnungsgemäß durchgeführt. Die Rechnungen und auch die Dokumentation wurden dann an die Baupolizei, die MA 37, geschickt. Das ist auch schon eine Weile her. Eine Antwort, ob das dann tatsächlich abgewickelt wurde, ist nicht gekommen. Das heißt, wenn man so etwas bekommt, das meistens relativ zeitnah zu erfüllen ist, wäre es ja auch schön, eine Antwort zu bekommen: Ja, das ist jetzt auch ordnungsgemäß erfüllt worden. Alle Auflagen, die da gegeben wurden, wurden erfüllt.
Jetzt meine Frage: Ist die MA 37 - Sie sind ja für Personal zuständig - eventuell personell überlastet? Haben die zu wenige Mitarbeiter, oder wie kann man so einen Missstand, dass da eben das Antworten relativ lange dauert, beseitigen? - Vielen Dank.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wie ich schon vorher ausgeführt habe, prüfen die Mitarbeiter der Baupolizei grundsätzlich sofort nach Ablauf der Erfüllungsfrist, unabhängig davon, ob es gemeldet worden ist oder nicht. Die gesetzten Maßnahmen werden in Hinkunft mit der neuen Bauordnung im Bauwerksbuch auch immer nachvollziehbar sein.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das ein ausgesprochen gut funktionierendes System ist. Das Bessere ist immer der Feind des Guten. Die Verwaltungsoptimierung ist unser gemeinsames Ziel.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Herr Stadtrat. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.
Die 5. Anfrage (FSP-101217-2024-KVP/GM) wurde von Frau GRin Korosec gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. - Schönen guten Morgen, Herr Stadtrat! In dieser Anfrage geht es um den Einsatz von Leihpflegepersonal. (Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie waren Pflegekräfte extrem gefordert. So genannte Pool-Dienste - qualifizierte Leih-Pflegekräfte aus externen Unternehmen zur kurzfristigen Entlastung - sind auch heute noch in Abteilungen mit Personalknappheit wichtig, um eine Kündigungswelle zu vermeiden. Aktuell gibt es keinen personellen Puffer, wenn Leute ausfallen. Trotzdem hat der Wiener Gesundheitsverbund laut einer Anfragebeantwortung von Stadtrat Hacker auf den Einsatz von Pool-Diensten verzichtet. Die Konsequenzen sind Abwanderungen der Pflegekräfte aus dem öffentlichen Bereich und das Ausbrennen des bestehenden Personals. Alleine 2022 verließen 909 Mitarbeiter in der Pflege den Wiener Gesundheitsverbund. Weshalb verzichtet der Wiener Gesundheitsverbund bis heute auf den Einsatz von Leih-Pflegepersonal?)
Bitte schön.
Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Vorsitzender! Schönen guten Morgen, Frau Abgeordnete!
Sie stellen mir die Frage, warum wir im Wiener Gesundheitsverbund im Bereich der Pflegekräfte auf Pool-Dienste verzichten, um für kurzfristig ausgefallene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Pflege einen Ersatz zu finden. Sie stellen in Ihrer Frage auch eine Feststellungsbehauptung in den Raum, die ich doch aufgreifen möchte, weil sie einfach falsch ist. Sie sagen: „Trotzdem hat der Wiener Gesundheitsverbund laut einer Anfragebeantwortung auf den Einsatz von Pool-Diensten verzichtet.“ Also, es sei daran erinnert: Die Frage habe ich schon beantwortet. „Die Konsequenzen sind Abwanderung der Pflegekräfte aus dem öffentlichen Bereich.“ Ehrlich gesagt, dieser Schluss ist falsch. Also zu glauben, dass Mitarbeiter zum Beispiel nicht in Pension gehen, wenn wir Pool-Dienste beschäftigen, ist wirklich ein völliger Irrglaube. Sie stellen mir pausenlos Anfragen zur Personalsituation. Sie kennen die bis ins letzte Detail. In der Anfrage aber eine Feststellung zu machen, die falsch ist, muss schon erwähnt werden.
Nein, die Nichtbeschäftigung von Pool-Diensten ist nicht der Grund dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Unternehmen verlassen - sei es in die Pension oder weil sie in ein anderes Unternehmen wechseln, was ja nicht so überraschend ist. Wenn man der größte Ausbildner in ganz Österreich ist, dann ist es ja auch gut und richtig und wichtig, dass unsere Mitarbeiter das Unternehmen auch hin und wieder verlassen. Sonst gäbe es keine einzige Krankenschwester in irgendeiner Pflegeeinrichtung, in einem anderen Spital, im niedergelassenen Bereich, et cetera.
Also, wir haben doch schon 100 Mal durchdiskutiert und durchgekaut, was es bedeutet, der größte Ausbildner zu sein. Daher verstehe ich nicht, warum Sie meinen, dass der Einsatz von Pool-Diensten dazu führt. Nein, das Faktum, dass wir der größte Ausbildner sind, führt richtigerweise dazu. Sonst gäbe es weder Ärztinnen und Ärzte noch Pflegekräfte noch medizinisch-technische Mitarbeiter in irgendeiner Form von niedergelassenem Bereich. Das kann ja nicht im Sinn der Übung sein.
Zu Ihrer Frage im Konkreten: Natürlich haben wir uns mit der Frage beschäftigt. Wir haben zuletzt 2022 mehrere Unternehmen, die im Bereich des Personal-Leasings tätig sind, eingeladen, Angebote zu unterbreiten. Das haben die auch getan. Faktum war, dass sie allesamt nicht in der Lage waren, im Fall von Absenzen - zum Beispiel bei Krankenstand - eine überlassene Arbeitskraft in gleichwertige Ersatzstellung zu bringen. Allesamt waren nicht dazu in der Lage, die Anforderungen des Spitalsträgers
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