Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Sitzungsbericht - Seite 11 von 21
zuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt 2 105 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/755, 757, 768 und 781 sowie 1/3819/755, 757, 768 und 781 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1410286-2023-GKU; MA 7, P 101) Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 900 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 450 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 450 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1410467-2023-GKU; MA 7, P 102) Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von 4 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 4 Mio EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/755 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1393771-2023-GKU; MA 7, P 106) Die Förderung an den Verein echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 220 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 110 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 110 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1409026-2023-GKU; MA 7, P 124) Die Förderung an SISTERS - Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY - Festival für Club Culture - Vienna 2024 in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1394061-2023-GKU; MA 7, P 130) Die Förderung an Depot - Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von 80 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 80 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1414714-2023-GKU; MA 7, P 133) 1) Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Wien 21, Schloßhofer Straße 16-18 wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen.
2) Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch und GRin Barbara Novak, MA) (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1430550-2023-GKU; MA 7, P 134) Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke "Kunst im öffentlichen Raum Wien" (Kurzform "KÖR Wien") in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1. Jänner 2024 wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(PGL-1521964-2023-KGR/GAT) Der Abänderungsantrag von GRin Mag. Ursula Berner, MA, GR David Ellensohn, GRin Mag. Mag. Julia Malle, GR Nikolaus Kunrath, GRin Dr. Jennifer Kickert und GR Dipl.-Ing. Martin Margulies betreffend vollumfängliche Transparenz bei der Firma Stadt Wien Kunst GmbH wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS)
(PGL-1521965-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag. Ursula Berner, MA und GRin Mag. Mag. Julia Malle betreffend Berichtspflicht im Kulturausschuss ab einer jährlichen Förderung von 1 Mio EUR wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS)
(1374259-2023-GKU; MA 7, P 137) Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 4 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 2 Mio EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 2 Mio EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1374465-2023-GKU; MA 7, P 139) Die Förderung an die Kulturzentrum "Kabelwerk" GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 4 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 2 150 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 2 150 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(1378780-2023-GKU; MA 7, P 144) Die Förderung an den KUNSTVEREIN WIEN für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 1 230 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 230 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
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