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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 21

 

das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 1 040 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 040 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1409305-2023-GKU; MA 7, P 125) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN - "ViennaJazzFloor 2024" in der Höhe von 105 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 105 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1409489-2023-GKU; MA 7, P 126) Die Förderung an den Verein MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 320 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 160 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 160 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.

 

(1409670-2023-GKU; MA 7, P 127) Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.

 

(1438063-2023-GKU; MA 7, P 128) Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 2 700 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.

 

(1387583-2023-GKU; MA 7, P 129) Die Förderung an den Verein Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von 1 000 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 500 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

 

(1410365-2023-GKU; MA 7, P 131) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 1 500 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt 1 500 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3120/755, 757, 768 und 781 bedeckt.

 

(1411607-2023-GKU; MA 7, P 132) Die Förderung an den Verein Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von 1 000 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 500 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 500 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3120/757 bedeckt.

 

(1438136-2023-GKU; MA 7, P 135) Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 2 600 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3120/755 gegeben.

 

(1414316-2023-GKU; MUVIE, P 136) Der 23. Bericht der amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem GRB vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

 

(1374385-2023-GKU; MA 7, P 138) Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 2 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 Mio EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 Mio EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

 

(1374887-2023-GKU; MA 7, P 140) Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 600 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 300 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 300 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

 

(1375863-2023-GKU; MA 7, P 141) Die Förderung an den THEATERVEREIN WIENER METROPOL in der Höhe von 1 600 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 800 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 800 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

 

(1375889-2023-GKU; MA 7, P 142) Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 830 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 830 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

 

(1375924-2023-GKU; MA 7, P 143) Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 1 440 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 720 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 720 000 EUR ist

 

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