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Gemeinderat, 35. Sitzung vom 23.02.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 64

 

Weiterentwicklung der Stadt durchaus danach auch möglich ist, weil Status quo ist etwas, das uns hemmt, das will auch keiner. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Heute liegt uns eine Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Bezirksgrenze 13. und 14. Bezirk, Wientalstraße, A1 Westautobahn zur Abstimmung vor. Das Planungsgebiet besteht aus mehreren Grundstücken, die im Wesentlichen zwei Eigentümerinnen haben: Die Autobahnauf- und -abfahrt gehört der Republik Österreich, also Asfinag. Das größte Grundstück auf dem Areal mit einer Fläche von 47.000 m² gehört je zur Hälfte der Stadt Wien und der Republik, also auch Asfinag in diesem Fall, und die übrigen kleineren Flächen, die meistens begrünte Flächen sind, gehören der Stadt Wien. Auf der Liegenschaft, die zur Hälfte der Stadt Wien und der Republik gehört, gab es einen unbefristeten Bauvertrag, und im März letzten Jahres haben wir einen neuen Bestandsvertrag im Gemeinderat beschlossen. Für die erwähnte Verkehrswertermittlung wurden im März 2019 von der Asfinag drei Angebote von den Sachverständigen eingeholt und der Bestbieter/die Bestbieterin hat daraufhin den Zuschlag bekommen und wurde auch von der Asfinag mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Daraufhin hat es dann natürlich eine interne Überprüfung durch die MA 25 gegeben, ob alles mit rechten Dingen zustande gekommen ist, und auf Grund dessen haben wir dann diesen Akt zur Abstimmung im Gemeinderatsausschuss für Wohnen und Frauen zur Abstimmung bekommen. - So weit so gut.

 

Was kann man noch zu diesem Grundstück sagen? - Dieses Grundstück liegt am südlichen Ende des Betriebsbaugebiets, im Norden gibt es eine Anbindung an die Autobahn und südlich grenzt das Gebiet auch an den Lainzer Tiergarten. In den 70er Jahren schon wurde da eine Autobahnraststätte mit einer Tankstelle und einem Hotelbetrieb errichtet. Die Raststätte wurde dann stillgelegt, die Tankstelle vor zehn Jahren auch, bis zuletzt blieb nur das Hotel noch weiter in Betrieb. Das heißt, meine Damen und Herren, dass diese Fläche bereits jetzt als gewerbliche Fläche genutzt und auch dementsprechend gewidmet ist. Was uns genau genommen hier vorliegt, ist eigentlich ein Bebauungsplan. Für die jetzige Nutzung dieser Fläche - Raststätte, Tankstelle, Hotel - ist einerseits diese Anbindung an die A1 jetzt schon vorhanden und andererseits ist die Fläche großteils bereits versiegelt. (GRin Veronika Matiasek: Man kann das ja abbrechen, oder?)

 

2014 gab es im Auftrag der Stadt Wien, im Auftrag der MA 21, eine Studie, eine Standortuntersuchung für diese Fläche, wofür sie sich am besten eignen würde. Dann wurden unterschiedlichste Szenarien durchgespielt, man hat sich angeschaut, inwieweit die Fläche vielleicht für ein Studentenheim geeignet ist, für eine Pflegeeinrichtung, für ein Geriatriezentrum, ob es vielleicht eine Fläche ist, die für Sonderwohnformen geeignet ist wie Asyl-, Obdachlosenheime, et cetera, et cetera. Es wurde aber auch untersucht, ob sich diese Fläche für ein Logistik- und Güterverteilzentrum eignen würde. In der abschließenden Empfehlung dieser Standortuntersuchung wurde als Szenario ein Logistikzentrum für eine kleinförmige Güterverteilung präferiert und als sehr gut beurteilt. Ich brauche niemandem zu erklären, dass wir Logistikzentren in unmittelbarer Nähe unserer Stadt brauchen. Sie sind nicht nur für Unternehmen gut, sondern sie entlasten auch die Stadt, sie entlasten auch unser Zentrum, und wenn wir uns darin einig sind, dass wir für eine funktionierende Stadt diese Zentren brauchen, dann ist diese bereits versiegelte Fläche am Stadtrand mit verkehrstechnisch hervorragender Anbindung eigentlich eine, die dafür tatsächlich sehr gut geeignet ist.

 

Darüber hinaus wurde der vorliegende Planentwurf der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien unterzogen. In diesem Bericht wird festgehalten, dass es unter Berücksichtigung begleitender Maßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen geben würde. Diese Maßnahmen sind sowohl im vorliegenden Plandokument durch verschiedene Bebauungsbestimmungen als aber auch im Baurechtsvertrag festgehalten worden und abgesichert.

 

Am Schluss meiner Rede möchte ich nur erwähnen, dass wir uns als Fortschrittskoalition im Zuge der Verhandlungen darauf geeinigt haben, für Flächen für Logistikzentren am Stadtrand zu sorgen, diese wenn möglich zu bündeln, denn so können wir auch die Zentren entlasten. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Als Nächster zu Wort gemeldet ist GR Stark, ich erteile es ihm.

 

13.27.08

GR Kilian Stark (GRÜNE)|: Danke schön, Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren herunten im Saal und oben auf der Galerie und ZuseherInnen!

 

Ich darf zu drei Angelegenheiten sprechen und möchte mit dem Poststück beginnen. Ja, die Widmung im Auhof wurde gerade besprochen, und wir bringen heute gemeinsam mit der ÖVP einen Absetzungsantrag zu diesem Flächenwidmungsplan ein. Warum? - Weil wir anders als die Regierung da in mehrfacher Hinsicht erhebliche Bedenken als noch nicht ausgeräumt sehen. Es gibt da unvollständige Untersuchungen und weder wurden diese nachgeliefert - ich habe es im letzten Gemeinderat schon gesagt, es geht unter anderem um die Kaltluftversorgung Wiens - noch wurden sie durch eine geänderte Planung berücksichtigt.

 

Als ersten Punkt möchte ich auf die Verkehrswirkungen eingehen: Das ist neben der Autobahn, neben der Westeinfahrt. Die Westeinfahrt/Westausfahrt ist heute schon eine extrem belastete Straße, wir haben dort eine problematische Situation, sowohl, was die Luftqualität als auch, was den Lärm angeht. Da wird selbst von der Stadt Wien, selbst von der MA 22 ein großes Logistikzentrum kritisch gesehen. Weil: Anders als Sie das gerade ausgeführt haben, Frau Kollegin, nämlich als ein kleinförmiges Verteilungs- und Logistikzentrum, sehen wir das schon als sehr groß dimensioniert, mit Laderampen für wirklichen Schwerverkehr. Die MA 22 schreibt im Umweltbericht: „Kritisch gesehen wird der nicht vorhandene Schienenanschluss, der eine Nutzung der Bahninfrastruktur damit verunmöglicht.“

 

Da sind wir eigentlich schon bei einer Kernkritik dieses Projekts: Ein Großlogistikzentrum - als das wir es schon ansehen - im 21. Jahrhundert ohne Schienenanschluss und auch ohne Perspektive auf einen Schienenanschluss

 

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