Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.01.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 106
die finanzielle Entschädigung verzichtet und stattdessen Freizeit in Anspruch genommen.
Laut MA 10 konnte die Trägerorganisation jedenfalls alle Vorwürfe schlüssig und nachvollziehbar aufklären. Auch eine stichprobenartige Kontrolle der Elternverträge und Anwesenheitslisten wurde durchgeführt, welche ebenfalls kein nennenswertes Vergehen zeigte.
Zur Frage 13: Seitens der MA 10 wurde betont, dass diese keine anonyme Beschwerde an die in Rede stehende Vereinsobfrau übermittelt hat. Zudem wird, wie oben angeführt, von Seiten der MA 10 jeder Beschwerde nachgegangen. Die Tätigkeiten der MA 10 unterliegen auch der Kontrolle der Volksanwaltschaft und der Internen Revision.
Zur Frage 14: Sollte es auf Grundlage der Wirtschaftsprüfung angezeigt sein, auch Vorperioden zu prüfen, wird dies seitens der MA 10 veranlasst. Auf Grund des Auftragsvolumens sieht das Bundesvergabegesetz die Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Das Vergabeverfahren ist im Laufen.
Zur Frage 15: Seitens der MA 10 wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Modells beitragsfreier Kindergarten Barzahlungen über 400 EUR hinaus nicht verboten sind, während hingegen in der Förderrichtlinie Anstoßfinanzierung angeführt ist, dass Barzahlungen nur in der Höhe von bis zu 400 EUR akzeptiert werden.
Die Darstellung in der Jahresabrechnung erfolgt lediglich als Gesamtsumme, ohne Nennung der Firma und ohne Rechnungen, sodass nicht ersichtlich ist, welche Firma beauftragt beziehungsweise bezahlt wurde. Betont wurde jedenfalls, dass eine stichprobenartige Kontrolle erfolgt, und sobald die MA 10 Kenntnis davon erlangt, dass es sich um Scheinfirmen handelt, Rechnungen selbstverständlich nicht akzeptiert werden.
Im Jahr 2021 erhielt die private Trägerorganisation im Rahmen der Anstoßfinanzierung Fördermittel, um neue Plätze zu schaffen. Die neue Gruppe wurde jedoch seitens des Vereins nicht fristgerecht eröffnet, weshalb eine diesbezügliche Rückforderung besteht. Des Weiteren sollen Verwaltungsstrafen in der Höhe von 18.500 EUR von den Verursacherinnen beziehungsweise Verursachern persönlich übernommen werden. Das Ergebnis der Prüfung durch die Wirtschaftsprüferin beziehungsweise den Wirtschaftsprüfer ist abzuwarten.
Zur Frage 17: Nachweise über schwerwiegende, nicht sanierbare pädagogische Mängel, die einem Weiterbetrieb entgegenstehen würden, liegen nach Prüfung nicht vor. Klar nicht widmungsgemäß eingesetzte Fördergelder werden selbstverständlich zurückgefordert. Eine vertiefte Prüfung durch eine Wirtschaftsprüferin beziehungsweise einen Wirtschaftsprüfer wird beauftragt.
Zur Frage 18: Wenn private elementare Bildungseinrichtungen schließen, unterstützen und informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Servicestelle Eltern und Obsorgeberechtigte gern bei Fragen zu alternativen Plätzen. Sollten Familien Unterstützung bei der Suche nach alternativen Plätzen benötigen, können diese sich gerne an die Servicestellen beziehungsweise an das Info-Telefon der MA 10 wenden.
Eltern und Obsorgeberechtigte können selbst entscheiden, welcher Betreuungsplatz für ihr Kind der richtige ist. Die Abteilung unternimmt jedenfalls alles in ihrer Macht Stehende, um einerseits aktiv die Aufklärung der Vorwürfe voranzutreiben und anderseits die Kindergartenplätze der betreuten Kinder zu sichern.
Zur Frage 21: Das Betriebsbewilligungsverfahren wurde im Jahr 2018 novelliert und sieht eine verpflichtende Vorlage eines Businessplans als Voraussetzung zur Erteilung einer Betriebsbewilligung vor. Somit wurden die Standards bereits vor mehreren Jahren auf ein sehr hohes Niveau gehoben.
Das ist die Beantwortung der mir vorgelegten Fragen, und ich hoffe, sie leistet einen Beitrag zur anschließenden Diskussion. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Danke für die Beantwortung. Es ist jetzt genau 17 Uhr. Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Herr StR Mahrer zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. Seine Redezeit ist auf 20 Minuten begrenzt. Bitte.
StR Karl Mahrer: Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Als ich vergangene Woche den Bericht des Stadtrechnungshofes zum ersten Mal gesehen habe, habe ich es zuerst nicht glauben können, dann war ich betroffen, und am Ende des Berichts war ich fassungslos. Ich glaube, vielen von Ihnen ist es da ähnlich ergangen. Herr Bürgermeister, ich habe mir eigentlich heute erwartet, dass Sie inhaltliche Antworten auf unsere Fragen geben. Sie haben das bei den Fragen 6b und 6c mit ausführlicher Zahlendarstellung getan, dafür danke ich Ihnen. Bei den anderen Fragen aber haben mir Offenheit und Transparenz wirklich gefehlt, weil ich glaube - da sind wir uns vielleicht einig -, dass es da Missstände gegeben hat und dass es auch bei den Kontrollen Missstände gegeben hat. Ich glaube, das liegt nahe. Da erwarte ich mir in einer Diskussion auch ein offenes Eingehen darauf. Wenn ich mir aber anhöre, wie dann der Herr Gemeinderatsvorsitzende Reindl versucht hat, unter Heranziehung sämtlicher formeller Gründe, aber für mich schon sehr krampfhaft, zu erklären, was alles nicht beantwortet wird und was eigentlich nicht Debattengegenstand ist, dann macht mich das eigentlich noch mehr betroffen. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.)
Herr Bürgermeister, ich lade Sie ein: Nehmen Sie die Wienerinnen und Wiener und nehmen Sie auch die Opposition wieder ernst! Ich sehe in der heutigen Debatte und in Ihrer Anfragebeantwortung kein Miteinanderreden auf Augenhöhe, und das würde ich mir wünschen. Ich würde es mir auch von den NEOS wünschen. Die NEOS sind als die Kontroll- und Transparenzpartei angetreten, aber wenn Sie sich jetzt - seien Sie mir bitte nicht böse - anhören und anschauen, welche Betonmauer des Schweigens hier aufgebaut wird und wenn Sie dann noch den Mörtel reinschmieren, dann muss ich ehrlich sagen, dass die
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