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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 24.11.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 109

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen, die Türen zu schließen und den Lärmpegel zu reduzieren.

 

Die 30. Sitzung des Wiener Gemeinderates ist eröffnet.

 

09.01.30Ganztägig verhindert sind GR Dipl.-Ing. Al-Rawi, GR Ing. Holawatsch, GR Hursky, GRin Korosec, GRin Dipl.-Ing. Otero Garcia, GR Mag. Schober.

 

Zeitweise verhindert sind GRin Mag. Bakos, GR Gstöttner, GR Kieslich, GRin Ludwig-Faymann, GR Schulz und GR Taborsky.

 

09.01.40Ich darf zunächst folgende Mitteilung betreffend die teilweise Einführung des elektronischen Schriftverkehrs im Wiener Gemeinderat sowie in den Ausschüssen, Unterausschüssen und Kommissionen verlesen: Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien gebe ich folgende Mitteilung bekannt:

 

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26. Juni 2019 wurde in § 6a der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien sowie in § 19a der Geschäftsordnung für die Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen des Gemeinderates der Stadt Wien die Grundlage für den elektronischen Schriftverkehr im Wiener Gemeinderat sowie in den Ausschüssen, Unterausschüssen und Kommissionen des Wiener Gemeinderates geschaffen.

 

Der elektronische Schriftverkehr findet erst Anwendung, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb beziehungsweise teilweisen Echtbetrieb vorliegen. Dieser jeweilige Zeitpunkt ist vom Vorsitzenden des Wiener Gemeinderates durch Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien bekannt zu geben.

 

Es wurde nunmehr festgestellt, dass die elektronische Einbringung von Anbringen in den Wiener Gemeinderat durch seine Mitglieder, insbesondere von Anträgen, Beschluss- und Resolutionsanträgen und dringlichen Initiativen sowie die elektronische Einbringung von Anfragen an den Bürgermeister und die amtsführenden Stadträtinnen und Stadträte technisch und organisatorisch einwandfrei funktioniert. Ebenso wurde festgestellt, dass die elektronische Einbringung von Anträgen in die Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen des Wiener Gemeinderates durch ihre Mitglieder technisch und organisatorisch einwandfrei funktioniert.

 

Ich gebe somit bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der elektronischen Einbringung von Anbringen in den Wiener Gemeinderat durch seine Mitglieder, insbesondere von Anträgen, Beschluss- und Resolutionsanträgen und dringlichen Initiativen sowie die elektronische Einbringung von Anfragen an den Bürgermeister und an die amtsführenden Stadträtinnen und Stadträte nunmehr vorliegen. Ebenso gebe ich bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der elektronischen Einbringung von Anträgen in die Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen des Wiener Gemeinderates durch ihre Mitglieder nun vorliegen.

 

Der Echtbetrieb kommt somit ab der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 21. Dezember 2022 sowie für künftige Sitzungen der Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen des Gemeinderates zur Anwendung. - Möge die Übung gut gelingen!

 

Weiters darf ich bekannt geben, dass gemäß § 59b Abs. 3 der Wiener Stadtverfassung von den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Dr. Markus Wölbitsch-Milan, Mag. Manfred Juraczka und Kolleginnen und Kollegen der ÖVP sowie Maximilian Krauss, Ing. Udo Guggenbichler und Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ ein Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission betreffend „Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH beziehungsweise der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit in Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister“ gestellt wurde.

 

Meine Entscheidung ist bekannt, welche Teile des Antrages nun unzulässig sind. In der letzten Sitzung wurde bekannt gegeben, dass der Antrag eingegangen ist und dass er geprüft wird, und ich gebe nun mein Ergebnis bekannt: Auf Grundlage einer Einschätzung des Geschäftsbereichs Recht der Magistratsdirektion, eines externen Gutachtens von Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk und des gemäß § 59b Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung beauftragten Gutachtens des Vorsitzenden der Untersuchungskommission und dessen Stellvertretern komme ich zum Ergebnis, dass Punkt I.5 sowie die Punkte III und X bis XII des Antrages auf Einsetzung einer Untersuchungskommission als Untersuchungsgegenstand unzulässig sind. Damit folge ich vollinhaltlich dem Gutachten des Vorsitzenden der Untersuchungskommission und dessen Stellvertretenden.

 

In Entsprechung der Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung wurde Ihnen dieser Antrag im vollen Wortlaut bekannt gegeben.

 

Gemäß § 39a der Geschäftsordnung ist der Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission nach Erledigung der Tagesordnung, aber noch vor Schluss der öffentlichen Sitzung in Behandlung zu nehmen. Ist die öffentliche Sitzung um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Gemeinderatssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Antrages unterbrochen. - Ich darf Sie um Kenntnisnahme bitten.

 

09.06.40 Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.06.43†Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-2283378-2022-KSP/GM) wurde von Frau GRin Anderle gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität gerichtet. Es geht dabei um die Machbarkeitsstudie bezüglich einer verkehrsberuhigten Innenstadt. (Im Oktober haben Sie gemeinsam mit dem Bezirksvorsteher des 1. Bezirkes eine Machbarkeitsstudie für eine verkehrsberuhigte Innenstadt vorgestellt - ein praktikables Modell mit breitem Konsens inklusive kamerabasierter Kontrollen. Damit wurde, wie im rot-pinken Regierungsprogramm vereinbart, ein erster wichtiger Schritt

 

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