Gemeinderat, 15. Sitzung vom 25.11.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 95 von 99
Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Danke für die Desinfektion. - Als Nächste zu Wort gemeldet ist GRin Bakos. Ich erteile es ihr.
GRin Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Frau Vorsitzende! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Auf Grund der späten Stunde werde ich mich jetzt eher kurz halten, aber ich möchte kurz nochmal skizzieren, worum es hier eigentlich geht. Also wir haben in Wien erstmals ein Fördertransparenzgesetz und ein umfassendes Förderhandbuch für die Magistratsabteilungen, wodurch es erstmals einheitliche, verbindliche und vor allem jetzt auch politisch diskutierte und zu beschließende Subventionsrichtlinien für alle Förderbereiche geben wird. Es ist im Fördertransparenzgesetz festgelegt, dass Förderrichtlinien zu definieren sind, und diese beschließen wir heute. Damit schaffen wir nicht nur einheitliche Kriterien, welche Projekte in inhaltlicher Hinsicht gefördert werden können, sondern auch, welche Ausgaben gefördert werden können und wie die Subventionskontrolle abzulaufen hat.
Genau dadurch wird sichergestellt, dass sämtliche Rechtsträger, die Förderungen erhalten, überprüft werden und denselben Förderkriterien unterliegen. Gefördert wird damit in jedem Fall nur das, was tatsächlich zur Verwirklichung des Projekts erforderlich ist oder erforderlich war. Zu den Insichgeschäften: Auch da noch einmal kurz skizzierend, in welchen Kontext wir uns da befinden. Diese sind einerseits im Vereinsgesetz und in den Förderrichtlinien klar, eindeutig und auch streng geregelt. Ich möchte kurz das Vereinsgesetz § 6 Abs. 4 zitieren. „Im eigenen Namen oder für einen anderen geschlossene Geschäfte eines organschaftlichen Vertreters mit dem Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen, zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Organwalters.“
In den Förderrichtlinien, die jetzt vorgelegt werden, wird diese Bestimmung aus dem Vereinsgesetz übernommen und nochmal verschärft. Das ist konkret Punkt 7 lit. d. Auch hier zitiere ich: „Bei Insichgeschäften muss der Nachweis der Zustimmung eines anderen vertretungsbefugten Organs sowie ein Drittvergleich, der die Angemessenheit der Leistungsentgelte nachweist, vorgelegt werden. Insichgeschäfte sowie die diesbezüglichen Zustimmungsakte sind genauestens zu dokumentieren.“
Das heißt, neben der Zustimmung eines anderen befugten Organwalters, die genauestens zu dokumentieren ist, muss daher zusätzlich ein Drittvergleich, der die Angemessenheit der Leistungsentgelte nachweist, vorgelegt werden. Das ist ganz klar und ganz streng genommen auch wirklich streng geregelt. Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind natürlich ebenso vorhanden. Und die Beachtung all dieser Grundsätze wird im Zuge der Antragsbearbeitung sowie der Abrechnung geprüft. Das möchte ich hier feststellen. Jetzt kurz zu den Anträgen der FPÖ. Der Antrag, ich glaube, mit dem Namen: Anzahl abgelehnter Förderansuchen Integration, ist eh auf Zuweisung, ich glaube, es ist auch sinnvoll, das im Ausschuss zu diskutieren. Zum zweiten Antrag möchte ich auch hier nochmals skizzieren: Durch das Fördertransparenzgesetz wird die Berechtigung zur Einspeisung der Wiener Förderungen in die Transparenzdatenbank geschaffen, wo selbstverständlicherweise auch die Förderungen der MA 17 eingemeldet werden. Das ist jetzt ein neuer Prozess, der gerade in Umstellung ist, aber natürlich in Kürze erfolgen wird. Das passiert also schon und das erfolgt selbstverständlich für alle Förderbereiche aus unserer Geschäftsgruppe. - Danke.
Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.
Es gelangt nunmehr Postnummer 12 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Sachkreditgenehmigung für NET 10 - Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung der städtischen Kindergärten. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Gremel, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter GR Mag. Marcus Gremel: Ich ersuche um Zustimmung.
Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Emmerling. Ich erteile es ihr.
GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!
Ja, auch wenn es jetzt, ich glaube, der vorletzte Tagesordnungspunkt ist, glaube ich, dass dieser Beschluss heute nicht unter den Tisch fallen darf, denn die Digitalisierungsoffensive geht nämlich weiter und erreicht die Wiener Kindergärten. Rund 400 städtische Kindergärten bekommen bis 2023 Breitbandinternet und deutliche Erleichterungen in den Bereichen Administration und Kommunikation. Warum ist das wirklich notwendig? - Es gibt einen vorliegenden Antrag der GRÜNEN, der ganz gut beschreibt, wie es momentan so läuft. Dass im Jahr 2021 noch händische Stricherllisten, stapelweise Formulare, die durch mehrere Hände gehen, manuell zusammengeführt werden, ist, glaube ich, wahrlich nicht mehr zeitgemäß.
Dementsprechend sind dieser Beschluss und dieses Projekt auch dringend notwendig. Der WLAN-Ausbau wird im Rahmen des Projekts NET 10 erfolgen, dafür wird eben je nach Gegebenheit an Standorten bestehende Infrastruktur erweitert oder auch neu errichtet oder erneuert, neue Infrastruktur geschaffen. Die derzeitige Projektplanung sieht vor, dass wir 200 Kindergärten im Jahr 2022 umstellen und im Jahr 2023 dann die restlichen 200 Standorte. Die Kindergärten an Bildungscampusstandorten werden an die bereits etablierte Infrastruktur der Schulen herangeführt, dafür beschließen wir heute die Finanzierung in der Höhe von 12,71 Millionen EUR, die hierfür erforderlich sind.
Zurück zum Antrag der GRÜNEN, der ja heute darauf abzielt, warum private Kindergärten nicht auch diese Finanzierung bekommen und berücksichtigt werden. Grundsätzlich darf ich dazu festhalten, dass die Stadt Wien keine private Kindergarteninfrastruktur fördert - das ist in dieser Form noch nie geschehen -, sondern Kindergartenplätze im Rahmen des Modells beitragsfreier Kindergarten, somit ist es auch kein Bestandteil der
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