Gemeinderat, 35. Sitzung vom 27.04.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 124
schauen können, was man denn da entschieden hat, wie denn das ausschauen soll, wie wir denn mit Themen wie zum Beispiel Personalausstattung umgehen wollen.
Ganz wichtig war der Gewerkschaft - das ist nachvollziehbar und das war vielen von uns hier in diesem Haus ja auch sehr wichtig -, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Garantie bekommen, dass sie Bedienstete der Stadt Wien bleiben und dass die Regelungen, die jetzt für sie gelten, auch in Zukunft in der Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen Wien Kliniken gelten.
Was wir noch gemacht haben, ist, dass wir natürlich auch in der inneren Struktur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen haben, weil wir gesagt haben: Wenn wir einen größeren Entscheidungsspielraum wollen, wenn wir rascher und flexibler reagieren möchten, dann ist das natürlich etwas, was auch immer wieder bei der Belegschaft einen Kritikrahmen geboten hat. Wenn du in eine Abteilung gekommen bist, dann hast du dort von einer Frau, die Pflegeassistentin war, zu hören bekommen: Ma, bei uns dauert es so lang, bis wir jemanden kriegen, und wir brauchen aber unbedingt jemanden. Und genau das war natürlich deshalb auch ein großes Interesse, also auf der einen Seite die eigene rechtliche Absicherung als Person, aber auf der anderen Seite natürlich auch dieses Bedürfnis danach, dass hier Entscheidungen getroffen werden können, die rasch wirken, nämlich dort in der Abteilung, wo es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Ich glaube, das konnten wir erfüllen, besser gesagt, ich bin davon überzeugt, dass wir es erfüllen konnten, denn sonst hätten wir ja die Zustimmung der Gewerkschaft nicht bekommen.
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 5. Zusatzfrage wird von Frau GRin Frühmesser gestellt.
GRin Lisa Frühmesser (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Sie haben vorhin gesagt, dass der Aufsichtsrat einen neuen Vorstand bestellen wird, der aus drei bis vier Personen bestehen wird, und dann wird es einen Vorsitzenden des Vorstandes geben. Meine Frage: Wie werden wir hier mit eingebunden? Wird es ein öffentliches Hearing der Kandidaten geben?
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Der Vorstand besteht aus drei bis vier Personen. Es wird einen Vorsitz geben, das war ja auch immer wiederum die Debatte. Ob es ein Hearing geben wird oder nicht, das kann ich Ihnen nicht sagen. Was ich Ihnen sagen kann - und dafür bin ich auch -, ist, dass es nicht hier in einem politischen Gremium zu entscheiden ist, ob jemand Fachkompetenz mitbringt oder nicht, aber dass es auf jeden Fall eine Hearing-Kommission im Krankenanstaltenverbund geben muss, wo die Leute ein transparentes Auswahlverfahren durchlaufen müssen, um eben bestätigen zu können, dass sie - in welchem Bereich auch immer - Kompetenzen mitbringen. Der Aufsichtsrat wird ja auch deshalb zuerst bestellt, damit er dieses transparente Auswahlverfahren von Vorständen organisieren kann.
Was wir im Gesetz jetzt einmal auf jeden Fall festgelegt haben, das brauchen wir auch. Wir sprechen ja von drei Gesetzesmaterien, die wir zu beschließen haben werden. Das eine ist das Zuweisungsgesetz, da bin ich ja auf das Personal angesprochen worden, wo wir eben diese Sicherheit, diese Garantie drinnen abhandeln. Das andere ist das Gesetz zur Anstalt selbst, und das dritte ist ein Gesetz, wo wir gemeinsam ein Veräußerungsverbot für den Krankenanstaltenverbund beschließen werden, damit eben garantiert ist, dass der Krankenanstaltenverbund zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt bleibt.
Deswegen wird ein Vorstand auf jeden Fall ein Vorstand sein, der für die Personalagenden verantwortlich ist. Das sehe ich auch absolut so gegeben, wenn wir sagen, dass der KAV die Personalhoheit bekommen soll. Dann wird man jemanden für den medizinischen Bereich brauchen, und dann ist es schon die Frage: Früher hatten wir im Krankenanstaltenverbund ja immer einen Vorstand, der für die Infrastruktur, für die Technik, für die Informations- und Kommunikationstechnologie, für die Finanzen, für all das zuständig war, was sozusagen nicht medizinisch ist. Ich glaube, in einem Unternehmen mit 32.000 MitarbeiterInnen, in dieser Größe, wie das der KAV ist, wird sich das mit einer Person in einer Funktion nicht ausgehen.
Wenn wir uns zum Beispiel den Rohbericht zum Krankenhaus Nord anschauen, und das wird uns ja in der Untersuchungskommission noch sehr intensiv beschäftigen, dann ist einer der Hauptkritikpunkte, dass wir diese Bauherrenrolle nicht einnehmen können. Das heißt, Infrastruktur spielt ja nicht nur jetzt eine große Rolle, sondern wird sie auch in Zukunft spielen. Da müssen wir uns wirklich überlegen - deswegen schafft das Gesetz ja auch nur den Rahmen, um hier auch entsprechend reagieren zu können -, ob es drei oder vier brauchen wird. Ich bin eher davon überzeugt, dass es vier braucht, aber diese Entscheidung muss noch getroffen werden und das wird letztendlich auch auf den Aufsichtsrat ankommen.
Der Aufsichtsrat - und das kann man jetzt im Gesetzentwurf schon einmal ablesen - wird so bestellt, dass ein Drittel aus der Belegschaft kommt. Weil wir kein Arbeitsverfassungsgesetz haben, das wir hier heranziehen, mussten wir ja in der Anstalt öffentlichen Rechts ein Wiener Modell entwickeln. Es wird also so sein, dass auf Vorschlagsrecht der Personalvertretung ein Drittel der Aufsichtsräte aus der Personalvertretung kommt, aber dass alle Aufsichtsräte gemeinsam vom Stadtsenat beschlossen werden müssen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Damit kommen wir zur 5. Anfrage.
Die 5. Anfrage (FSP - 350083-2018-KSP/GM) wurde von Frau GRin Akcay gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Als Wohnbaustadtrat ist Ihnen MieterInnenschutz ein wichtige Anliegen. Welche Maßnahmen planen Sie aktuell?)
Bitte, Herr Stadtrat.
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