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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 24.10.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 72

 

den nur für die Junkies verwendet. Wir verwenden diese Beiträge nicht nur für den niederschwelligen Bereich, aber auch. Aber Sie sollen es wissen, weil Sie es sonst vielleicht dort lesen und nachsagen: Die jährlichen Gesamtkosten in Bezug auf die Sucht- und Drogenhilfe teilen sich folgendermaßen auf: Zwei Drittel der Geldmittel fließen in die Behandlung, Betreuung und Beratungstätigkeit. Das ist der wichtigste Bereich. Dann kommen natürlich die Suchtprävention und im dritten Bereich die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für die soziale Reintegration. Als vierter Bereich kommt dann, das ist beim letzten Drittel alles drinnen, die niederschwellige Drogenarbeit, die ein unverzichtbarer Bestandteil in unserer Gesellschaft ist.

 

Meine geschätzten Damen und Herren, ich glaube, wenn man sich das alles überlegt und wenn wir das alle miteinander gut meinen, können wir vielleicht sogar gemeinsam zu einem Entschluss kommen, der mit unserem Drogenkonzept ursächlich zusammenhängt: „Therapie statt Strafen“ Ich glaube, er ist im folgenden Bereich umzuwandeln: „Helfen, statt zu verhindern.“ Das ist eine wichtige Grundvoraussetzung in dieser entscheidenden Frage! - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Schneider. Ich erteile ihr das Wort.

 

16.33.40

GRin Mag Ines Schneider (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte nur drei Sachen sagen und dann möchte ich einen Beschlussantrag einbringen, weil die Argumente über den Standort Nußdorfer Straße von meinen Kollegen Ulm und Juraczka eigentlich schon dargebracht worden sind, wo wir Konsens, wie Juraczka ausgeführt hat, haben, aber wegen des Standortes auch Dissens, den er auch angeführt hat.

 

Ich möchte es noch einmal wiederholen: Es geht darum, dass dort 10 Kindergärten, 2 Volksschulen und weitere Schulen, wo sich 2 000 Kinder bewegen, ein Jugendzentrum und zahlreiche Geschäfte, Anrainer, die nicht informiert worden sind, wo es nicht transparent war, in der Nähe sind. Das sind die Gründe, warum wir die Standortwahl nicht bejahen.

 

Genauso hat mein Kollege Ulm angebracht, dass es juristische Probleme gibt und nicht, wie Sie, Frau Hebein, meinen, dass wir Unterschiede machen, ob es ein Mieter oder ein Eigentümer ist. Darum geht es gar nicht. Es geht um die rechtliche Situation, wenn ich ein Eigentum in einem Haus habe, wo ich rechtlich andere Voraussetzungen habe, als wenn ich Mieter bin. Es geht nur um die rechtlichen Sachen und nicht darum, dass wir hier unterscheiden. Das möchte ich schon anmerken. Deswegen wollen mein Kollege Wolfgang Ulm und ich hier einen Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend Einberufung eines Runden Tisches zur Standortfindung für eine zusätzliche Sucht- und Drogenberatungseinrichtung in Wien einbringen:

 

„Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die für den 13. November 2014 geplante Eröffnung der Drogenberatungseinrichtung im Objekt Schubertgasse 2/Ecke Nußdorfer Straße 41 mit sofortiger Wirkung abgesagt wird und zweitens der Wiener Bürgermeister gemeinsam mit der zuständigen Stadträtin für Gesundheit und Soziales einen Runden Tisch einberuft und dabei unter rechtzeitiger umfassender Einbeziehung der Anrainer und Anrainerinnen, den Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke, der Exekutive sowie Sucht- und Drogenberatungseinrichtungen eine nachhaltige und für die Wiener Bevölkerung akzeptable Lösung findet.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrags verlangt.“ - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr GR Herzog. Ich erteile ihm das Wort.

 

16.36.15

GR Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Eingangs möchte ich feststellen, dass selbstverständlich die Behandlung von Drogenkranken eine Aufgabe der Gesellschaft ist und auch manche festgestellten Ziele, die die Frau Stadträtin gebracht hat, selbstverständlich zu bejahen sind. Allerdings ist es eine Frage, wie die Durchführung als solche ist und wo vor allem die Standortfrage gelöst werden soll.

 

Ich bin selbst ein Betroffener in dieser Gegend. Mitten in einem ziemlich von Drogen unberührten Bereich kommt nun plötzlich ein Beratungszentrum für Drogensüchtige. Das ist etwas, was die Bevölkerung dort in keiner Weise zur Kenntnis nehmen will. Es wurde von intensiver Prüfung durch die Suchthilfe Wien gesprochen. Eine ganze Reihe von Schulen, Kindergärten ist dort. Der Kultur-Hot-Spot des Schuberthauses befindet sich dort. Ich möchte zusätzlich noch darauf hinweisen, dass die obere Nußdorfer Straße eine sehr schwierige Situation einer Einkaufsstraße darstellt. Sie wird mühsam hochgepäppelt. Immer wieder werden neue Geschäfte eröffnet und wieder geschlossen, also eine schwierige wirtschaftliche Situation. Diese Situation der oberen Nußdorfer Straße wird sich natürlich durch die Errichtung eines solchen Zentrums massiv verschlechtern, gar keine Frage.

 

Interessant ist, dass die Frau Stadträtin gesagt hat, dass die Bereitschaft der Eigentümer geprüft wurde. Das ist eine kühne Behauptung. Die Miteigentümer des Hauses in der Schubertgasse 2 - dort ist eigentlich der Eingang und nicht in der Nußdorfer Straße -, das muss festgestellt werden, wurden nicht einmal über den Wechsel informiert. Die Eigentümer sind nicht einmal informiert worden, was hier auf sie als Miteigentümer zukommt, geschweige denn, dass sie gefragt worden wären. Eine unglaubliche Situation und von wegen Informationspolitik der Stadt Wien, etwas, was man nur mit größter Verwunderung zur Kenntnis nehmen kann und deutlich ablehnen muss, keine Frage! Selbstverständlich wird sich diese Eigentümergemeinschaft rechtlich wehren, mit Hilfe von Rechtsanwälten und Verfahren. Ich glaube, es sind durchaus Chancen gegeben. Es ist vielleicht auch die Frage der Mitbestimmung eine Frage, die aber erst zu klären sein wird. Aber ich glaube, dass letzten Endes eine Miteigentümergemeinschaft auch den Ausschluss eines Eigentümers, wenn er schädliche Tätigkeiten für die Gemeinschaft macht, erreichen kann. Diese Schäd

 

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