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Kulturförderung im 6. Bezirk - Richtlinien

Zusätzlich zu den geltenden Subventionsbedingungen der Kulturabteilung (MA 7) entscheidet die Mariahilfer Kulturkommission für bezirksorientierte Kulturangelegenheiten nach diesen Richtlinien:

  • Die Vorgaben der Kulturabteilung, 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, werden großzügiger gehandhabt hinsichtlich der Fristensetzung.
  • Einreichungen, die später als 14 Tage vor einer Sitzung im Büro der Bezirksvorstehung Mariahilf einlangen, können nicht behandelt werden.
  • Nächster Sitzungstermin der Kulturkommission: Termine für 2025 werden demnächst bekannt gegeben.
  • Die Kulturkommission kann nur über vollständig eingereichte Unterlagen entscheiden.
  • Die Gesamtfördersumme pro Kalenderjahr, Projekt, Einreichenden sowie Einrichtungen beträgt:
    • 1.000 Euro für öffentliche und private Schulen
    • 2.500 Euro für alle anderen Förderwerber (Einzelpersonen, Religionsgemeinschaften, Vereine, sonstige gemeinnützige Institutionen)
  • Gefördert werden vorrangig Honorare der Künstler*innen (künstlerischer Personalaufwand) beziehungsweise künstlerischer Sachaufwand. Gefördert werden vorrangig Projekte,
    • die ohne die angesuchte Förderung nicht zustande kommen, und/oder
    • die für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich sind und/oder
    • die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind ("non-profit").
  • Die Projekte müssen einen ausreichenden Bezirksbezug aufweisen und diesen in den Einreichunterlagen auch entsprechend darlegen.
  • Nicht gefördert werden: Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Betriebs- und Mietkosten, Publikationen, Produktionskosten von Tonwerken, auf Gewinn ausgerichtete Film- und Videoproduktionen, auf Gewinn ausgerichtete Filmvorführungen, Sportveranstaltungen, Projekte mit Förderungen aus Bundes- oder Landesmitteln, religiöse Liturgien aller Art, Veranstaltung politischer Parteien
  • Auf sämtlichen Drucksorten zu einer Veranstaltung (Einladungen, Plakate, ...) muss - unter Verwendung des Bezirkslogos - auf die Förderung durch den Bezirk hingewiesen werden.

Die Bezirkskulturförderung ist kein Ersatz für zentral nicht gewährte Förderungen, vor allem Theater-Förderungen.

Förderung des Bezirks

Gefördert werden im Wesentlichen Projekte, die ohne Bezirksunterstützung nicht zustande kommen könnten. Mehrfach geförderte Großprojekten/Großveranstaltungen können nicht unterstützt werden. Gefördert werden vorrangig Honorare der Künstler*innen (künstlerischer Personalaufwand) beziehungsweise künstlerischer Sachaufwand. Projekte müssen einen ausreichenden Bezirksbezug aufweisen und implizit oder explizit folgende Punkte umfassen:

  • Steigerung des Bekanntheitsgrades von Mariahilf
  • Soziokulturelles Miteinander
  • Verdeutlichung des soziokulturellen Profils des Bezirks

Gefördert werden Non-Profit-Veranstaltungen.

Unberührt davon sind die verbindlichen Auflagen der Kulturabteilung, die für alle Bezirke Gültigkeit haben.

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Weiterführende Informationen

Kontakt

Bezirksvorstehung des 6. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-06110
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Die Bezirksvorstehung Mariahilf informiert monatlich über Aktuelles aus dem 6. Bezirk.