Zuschüsse für Grätzl-Kultur in Mariahilf
Mariahilf gibt Kultur- und Nachbarschaftsinitiativen Geldbeträge von maximal 400 Euro mit auf den Weg. Der Fördertopf ist mit vorerst 5.200 Euro dotiert. Unterstützt werden kulturelle Aktivitäten, die das nachbarschaftliche Zusammenleben fördern sowie dazu anregen, den Mariahilfer Kulturschwerpunkt "Frieden" mit Leben zu erfüllen. Der Aktionszeitraum gilt bis 31. Dezember 2024.
Die Bezirksvorstehung unterstützt gemeinsam mit dem Projektteam der Initiative "Miteinander in Mariahilf" mit fachlicher Beratung bei der Projektentwicklung, bei Genehmigungen und bei der Bewerbung der Aktion.
Unkomplizierte Abwicklung
Es reicht, der Jury eine Beschreibung, mit der sie sich ein Bild vom Vorhaben machen kann. Formulare oder Kalkulationstabellen brauchen keine ausgefüllt werden. Die Beschreibung wird an die Projektkoordination der Mariahilfer Initiative "Miteinander in Mariahilf" geschickt.
- E-Mail: suedwest@gbstern.at
- Ansprechperson: Annelies Larcher, Gebietsbetreuung Stadterneuerung, Stadtteilbüro für die Bezirke 6, 12, 13, 14, 15 und 23, 15., Sechshauser Straße 23, Telefon: 01 893 66 57
Die Gebietsbetreuung Stadterneuerung (GB*) steht auch mit ihrer fachlichen Erfahrung bei der Projektentwicklung zur Seite.
Finanzielle Unterstützung lokaler Initiativen
Einzelpersonen, Gruppen, Vereine oder Organisationen aus dem 6. Bezirk sowie lokale Unternehmen dürfen einreichen. Um eine Förderung zu erhalten, muss ihre Idee zeigen, was alles im öffentlichen Raum möglich ist. Die Aktivitäten sollen Raum für Vielfalt, Unterhaltung und neue Begegnungen bieten, Gleichgesinnte vernetzen oder den Austausch unterschiedlicher Personengruppen ermöglichen.
Richtlinien im Detail
Allgemeines
Der Aktionszeitraum gilt bis 31. Dezember 2024.
Treten unvorhersehbare Ereignisse (Schlechtwetter, Krankheit, …) ein, die eine Umsetzung verhindern, wird kein Zuschuss ausbezahlt. Die Mariahilfer Kulturplattform behält sich vor, diese Aktion jederzeit und ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder zu beenden.
Die Bezieher*innen des Zuschusses erklären sich einverstanden, dass ihr Vorhaben von der Bezirksvorstehung Mariahilf zur Veröffentlichung gebracht wird (zum Beispiel via Homepage, Pressemeldungen, Berichte in Medien). Die Bezieher*innen des Zuschusses bestätigen, dass Texte sowie allfällige Beilagen selbst verfasst wurden beziehungsweise die Rechte an allenfalls urheberrechtlich geschützten Werken für die Aktion beziehungsweise die Veröffentlichung eingeholt wurden, und dass sie die Bezirksvorstehung Mariahilf für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung fremder Werke, die veröffentlicht werden, schad- und klaglos halten.
Nachdem das Projekt umgesetzt wurde, hat die/der Bezieher*in des Zuschusses bis spätestens 17. Dezember 2024 eine Honorarnote an Mariahilfer Kulturplattform, Amerlingstraße 11, 1060 Wien, zu richten.
Kriterien
Für die Förderung muss mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt werden. Gefördert werden:
- Kultur-Aktionen sowie Veranstaltungen, die zeigen und sichtbar machen, was alles im öffentlichen Raum, also auf Plätzen, Parks, auf der Straße oder direkt vor der Haustüre, möglich ist. Die Aktivitäten sollen Raum für Vielfalt, Unterhaltung und neue Begegnungen bieten. Der "Kulturbegriff" kann dabei breit gefasst werden.
- Projekte, die neue Kooperationspartner*innen und Nachbar*innen zusammenbringen sowie Gleichgesinnte vernetzen.
- Projekte, bei denen der Austausch mit oder das Kennenlernen von unterschiedlichen Personengruppen ermöglicht wird.
- Veranstaltungen, die den Freiraum im 6. Bezirk gemeinsam mit anderen nutzen, weitere Bezirksbewohner*innen motivieren, mitzumachen sowie einfallsreich und kreativ zu sein.
- Aktionen, die das Zusammenleben im Grätzl fördern.
- Aktionen, die im öffentlichen oder im teilöffentlichen Raum des 6. Bezirkes stattfinden, auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind und durch das gemeinsame Engagement von Akteur*innen umgesetzt werden.
Bedingungen
Die Ideen müssen
- innerhalb des Jahres 2024 umgesetzt sein,
- im 6. Bezirk umgesetzt werden,
- von Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen aus dem 6. Bezirk (Vereine, Schulen, Religionsgemeinschaften, Kultureinrichtungen, usw. oder lokalen Unternehmen realisiert werden.
- Auf sämtlichen Drucksorten zu einer Veranstaltung (Einladungen, Plakate, ...) muss - unter Verwendung des Bezirkslogos - auf die Förderung durch den Bezirk hingewiesen werden.
Die Vorhaben dürfen nicht
- gewinnorientiert sein,
- außerhalb des 6. Bezirkes stattfinden,
- bereits eine Förderung vom 6. Bezirk (Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten) für das Jahr 2024 zugesagt oder erhalten haben,
- ohne behördliche Genehmigung durchgeführt werden, sofern diese gesetzlich notwendig ist,
- parteipolitische Veranstaltungen sein.
Ansuchen um einen Zuschuss können natürliche und juristische Personen, die im 6. Bezirk wohnen oder tätig sind, wie zum Beispiel Bürger*innen, Schulen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und lokale Unternehmen, sofern sie mit der Aktion keine gewinnorientierten Interessen verfolgen. Politische Parteien erhalten keinen Zuschuss. Die Bezieher*innen des Zuschusses sind verantwortlich für
- Planung, Organisation, Durchführung und Bewerbung der Aktion,
- die Gewinnung weiterer Mitmachender,
- Beschaffung und Herstellung diverser Materialien und technische Ausstattung,
- widmungsgemäße Verwendung des Zuschusses,
- ordnungsgemäße und zeitgerechte Abrechnung.
Die Entscheidungen erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Ablauf
- Verfassen Sie ein Ansuchen (1 bis 2 Seiten) für einen Zuschuss mit Projektbeschreibung, Ablauf, Durchführungszeitraum, Örtlichkeit, geschätzter Kostenaufstellung und benötigtem Kostenzuschuss für Ihr Vorhaben.
- Schicken Sie das Ansuchen an das Projektteam der Initiative "Miteinander in Mariahilf" per E-Mail an sued@gbstern.at. Ansprechperson: Annelies Larcher, Gebietsbetreuung Stadterneuerung, Stadtteilbüro Süd, Sechshauser Straße 23, 1150 Wien, Telefon: 01 893 66 57
- Das Projektteam der Initiative "Miteinander in Mariahilf" prüft gemeinsam mit der Bezirksvorstehung Mariahilf, ob das Ansuchen den Richtlinien entspricht.
- Die Mitglieder der Kulturplattform erhalten die Projektbeschreibung aller Einreichungen elektronisch. Wenn innerhalb von 7 Tagen von einer Mehrzahl kein schriftlicher Einspruch übermittelt wird, erhält der/die Förderungswerber*in die Zusage. Sie erhalten eine Verständigung darüber von der Bezirksvorstehung Mariahilf.
- Nach der Abwicklung des Vorhabens stellt der Ansuchende eine Honorarnote (siehe "Bestimmungen im Detail") an die Kulturplattform Mariahilf.
Honorarnoten
Honorarnoten müssen folgende Angaben enthalten:
- Ausstellungsdatum (gegebenfalls mit fortlaufender Rechnungsnummer)
- Name und Adresse des Beziehenden
- Name und Adresse des/der Rechnungsempfangenden
- Angabe der Aktion "Förderung Grätzelkultur"
- Art der Leistung
- Leistungszeitraum
- Leistungsumfang
- Vereinbartes Honorar (inklusive aller Abgaben, gegebenenfalls mit Hinweis auf Umsatzsteuerregelung für Kleinunternehmen)
- Unterschrift der/des Rechnungslegenden
- Bei Barauszahlungen ist zusätzlich der Vermerk "Betrag bar erhalten" anzuführen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-06110
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