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Sitzungen der Bezirksvertretung des 5. Bezirks

Die Bezirksvertretung ist das Gremium, in dem alle 40 Bezirksrät*innen vertreten sind. Die Bezirksvertretung tagt mindestens ein Mal in jedem Vierteljahr. Jede Sitzung der Bezirksvertretung ist öffentlich.

Kommende Sitzungen

Protokolle und Anträge als Download

Die Protokolle werden jeweils nach Ablauf der Auflagefrist in der 6. Woche nach der Sitzung veröffentlicht. Sie liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bezirksvorstehung Margareten auf und stehen als Download zur Verfügung.

2024

Protokolle und Anträge 2024

2023

Protokolle und Anträge 2023

2022

Protokolle und Anträge 2022

2021

Protokolle und Anträge 2021

2020

Protokolle und Anträge 2020

Ablauf der Sitzungen

In der Sitzung der Bezirksvertretung werden Geschäftsstücke behandelt, Anfragen an den*die Bezirksvorsteher*in gerichtet und Mitteilungen sowie Bekanntmachungen verlautbart.

Darüber hinaus hat jeder*jede Bezirksrät*in das Recht, in der Sitzung der Bezirksvertretung schriftliche Anträge einzubringen. Über die Anträge wird debattiert und abgestimmt. Die Mitglieder können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission zu beraten. Hier können Meinungen der Fachdienststellen eingeholt werden. Anträge, die mit einer einfachen Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Personen oder Dienststellen wie zum Beispiel Stadträt*innen oder Magistratsabteilungen weitergeleitet. Innerhalb von 8 Wochen müssen diese antworten. Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung überprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.

Die rechtlichen Grundlagen sind in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen nachzulesen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bezirksvorstehung des 5. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-05111
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