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Förderung für Kunst und Kultur in Margareten

Der Bezirk fördert jedes Jahr Kunst- und Kulturveranstaltungen quer durch Margareten. Dazu gehören zum Beispiel Konzerte, Ausstellungen, Installationen, Lesungen, Feste oder Workshops.

Jedes Jahr steht dem Bezirk ein Budget für die Förderung von Veranstaltungen zur Verfügung. Dieses kann im Rahmen des Bezirksbudgets eingesehen werden.

Die Kommission für Kultur, Freizeitangelegenheiten und Sport entscheidet in regelmäßigen Sitzungen über das Ausmaß der Förderungen. Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Förderung online beantragen

Die Bezirkskulturförderung muss online beantragt werden. Das Antragsformular muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein.

Förderantrag

Logo und Veranstaltungsdatenbank

Für eine allfällige Bewerbung der Veranstaltungen muss das Logo des Bezirkes verwendet werden.

Alle geförderten Veranstaltungen müssen in die Veranstaltungsdatenbank (VADB) eingetragen werden: Veranstaltung eintragen

Förderkriterien

  • Wichtige Voraussetzung ist der Bezirksbezug. Die Veranstaltung muss entweder im Bezirk selbst stattfinden oder einen inhaltlichen Bezug zum Bezirk haben.
  • Das Förderansuchen muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin und mindestens 10 Tage vor dem nächsten Termin der Kommission für Kultur, Freizeitangelegenheiten und Sport eingereicht werden.
  • Angesucht werden darf nur für Projekte, die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen sind. Es werden keine Projekte gefördert, die über das Jahresende hinausgehen beziehungsweise wird die Fördersumme dann dementsprechend heruntergesetzt.
    • Beispiel: Eine Ausstellung beginnt am 11. November 2024 und dauert bis 22. Februar 2025. Eingereicht wird im September 2024 für eine Summe von 2.000 Euro. Die Kommission für Kultur, Freizeitangelegenheiten und Sport kann nur den Zeitraum von 11. November 2024 bis 31. Dezember 2024 fördern und genehmigt die Freigabe eines Betrages von 1.000 Euro für das Projekt.
  • Der Bezirk Margareten vergibt keine Jahresförderungen sondern maximal Quartalsförderungen. Das selbe Projekt kann nicht 2 Mal gefördert werden. Veranstaltungsreihen können aufgeteilt werden.
    • Beispiel: "Ausstellung XYZ" dauert vom 2. Jänner bis 8. Juni. 3 Monate davon können gefördert werden, die beantragte Fördersumme muss also aliquot zu den Gesamtkosten angepasst werden. Die "Konzertreihe ABC Jazz", die das ganze Jahr über andauert und jedes Monat verschiedene Künstler*innen vorstellt, kann in mehreren Quartalsförderung angesucht werden, ebenfalls mit aliquoter Anpassung. So können die Ansuchen zum Beispiel auf "ABC Jazz im Frühling", "Sommer-ABC Jazz" et cetera lauten.

Sitzungstermine 2024

Kulturförderungen für Veranstaltungen und Projekte, die im Jahr 2024 stattfinden, müssen bis spätestens 11. Oktober beantragt werden.

Die Kommission für Kultur, Freizeitangelegenheiten und Sport der Bezirksvertretung Margareten tagt an folgenden Terminen:

  • 29. Jänner
  • 26. Februar
  • 22. April
  • 3. Juni
  • 9. September
  • 21. Oktober
  • 2. Dezember

Fragen zur Förderung?

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bezirksvorstehung des 5. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-05111
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