Vorbereitung zur Forschung im Wiener Stadt- und Landesarchiv

Die Benützung der Unterlagen im Wiener Stadt- und Landesarchiv ist kostenlos. Beim 1. Besuch im Lesesaal müssen Sie einen Benützerbogen ausfüllen und unterschreiben.

Am 27. Dezember ist der Lesesaal geschlossen.

Vor dem Archivbesuch

Um zielgerichtet forschen zu können, brauchen Sie für die Archivarbeit Zeit und Vorwissen. Beachten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Forschungsarbeiten folgende Punkte:

  • Informieren Sie sich vor einem Besuch des Wiener Stadt- und Landesarchivs möglichst gut über das Forschungsthema.
  • Erkundigen Sie sich im Stadt- und Landesarchiv, ob das gewünschte Material verfügbar ist.
  • Bei wissenschaftlichen Arbeiten sollten Sie die grundlegende Literatur kennen, bevor Sie mit der quellenbasierten Forschung beginnen. Es kann auch hilfreich sein, zuerst mit den zuständigen Archivar*innen Kontakt aufzunehmen.
  • Im Lesesaal stehen Hilfsmittel wie Handbücher zur Geschichte Wiens und die wichtigsten Quellenwerke zur Erstinformation zu manchen Forschungsbereichen zur Verfügung, zum Beispiel Bezirksgeschichten, Häuserchroniken und Ähnliches.
  • Das Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt überwiegend Materialien, die aus der Tätigkeit der Behörden der Stadt und des Landes Wien sowie der staatlichen Behörden und Gerichte unterer Instanz auf Wiener Boden stammen. Für viele Fragestellungen müssen Sie - entsprechend der Struktur der österreichischen Verwaltung - daher auch andere Archive benutzen.

Zitierweise

Viele Forschungsfelder zur Geschichte der Stadt Wien sind bereits in der Fachliteratur aufgearbeitet. Um an diese Arbeiten anzuschließen und die verwendeten Unterlagen wiederzufinden, ist ein genaues Zitieren von Archivbeständen notwendig.

Notwendige Utensilien

Für die Arbeit im Lesesaal brauchen Sie:

  • Papier, Bleistift oder ihren Computer
  • Einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Führerschein, Reisepass oder Personalausweis, da Sie sich bei der Erstanmeldung und vor jeder Akteneinsicht ausweisen müssen
  • Wenn Sie Unterlagen einscannen lassen möchten: einen USB-Stick
  • Eine 2-Euro-Münze für das Versperren des Garderobenkästchens

Falls Sie eine Kopie eines Aktes für eine Rechtsangelegenheit benötigen, informieren Sie sich bitte vorher, ob Sie die Kopie beglaubigen lassen müssen.

Für eine Beglaubigung müssen Sie zusätzlich zu den Kosten für die Kopie pro Bogen (4 Seiten) 14,30 Euro Bundesgebühren und 3,27 Euro Verwaltungsabgabe zahlen. Sie können vor Ort in bar oder mit Zahlungsanweisung bezahlen.

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