Archivierung von Behördenunterlagen

Archivschränke mit Kurbeln im Wiener Stadt- und Landesarchiv

Depot des Wiener Stadt- und Landesarchivs

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) hat aufgrund des Wiener Archivgesetzes den Auftrag, archivwürdige Unterlagen des Landes und der Stadt Wien und solche, die Wien betreffen, zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen, dauerhaft aufzubewahren und nutzbar zu machen.

Im Hinblick auf eine spätere Archivierung berät das Archiv die anbietenden Stellen bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen. Erst wenn das Archiv die Übernahme von Unterlagen oder Daten abgelehnt hat, dürfen diese vernichtet oder gelöscht werden.

Vom Behördenschriftgut zur historischen Quelle

Von der Entstehung eines Aktes in der Dienststelle bis zu seiner Nutzung als historische Quelle im Archiv ist es ein weiter Weg. Das Archiv tritt jedoch nicht erst am Ende des Lebenszyklus eines Aktes in Erscheinung, sondern hilft mit, die Schriftgutverwaltung so zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam wie möglich zu gestalten.

Bewertung mit Augenmaß

Video: Strafakten im Stadt- und Landesarchiv Wien

Nur ein Teil dessen, was in den Dienststellen an Schriftgut produziert wird, ist auch archivwürdig.

Eine Reihe von Bewertungskriterien hilft bei der Entscheidung, ob etwas vernichtet oder dauerhaft aufbewahrt werden soll.


Beratung und Kontakt

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv berät Dienststellen beim Anlegen, bei der Lagerung und Verwaltung sowie bei der Archivierung von Schriftgut. Für Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Wiener Stadt- und Landesarchiv: Öffnungszeiten und Kontakt.

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