Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Zulassung Kontrollstelle
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Die Verarbeitung der Daten dient dazu, Ihren Antrag auf Zulassung als Kontrollstelle zu überprüfen. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, wird die Kontrollstelle mittels Bescheid zugelassen.
- Rechtsgrundlagen:
- §§ 4 und 10 EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz - EU-QuaDG
Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Firmenbuch
- Gewerbeinformationssystem Austria GISA
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Marktamt
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Akkreditierung Austria des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Ihre personenbezogenen Daten werden nach 30 Jahren gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Nicht-Zulassung als Kontrollstelle
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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