Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeerweiterung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Erwerb einer Gewerbeberechtigung (Gewerbeanmeldung bzw. Konzessionsansuchen)
    • Erweiterung einer bestehenden Gewerbeberechtigung
    • Eintragung der weiteren Gewerbeausübung durch eine*n Rechtsnachfolger*in oder Fortbetriebsberechtigte*n im Gewerbeinformationssystem Austria
  • Rechtsgrundlagen:
    • §§ 39, 41ff, 107 Absatz 5, 125 Absatz 4, 132 Absatz 1, 141 Absatz 1 Z 3, 339, 340 und 345 Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nummer 194/1994 in der geltenden Fassung
    • § 5 Güterbeförderungsgesetz 1995, Bundesgesetzblatt Nummer 593/1995 in der geltenden Fassung
    • § 5 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, Bundesgesetzblatt Nummer 112/1996 in der geltenden Fassung

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • GISA - Gewerbeinformationssystem Austria - zur Überprüfung etwaiger Befähigungen und anderer Betätigungen
  • Unternehmensregister beziehungsweise Firmenbuch – zur Überprüfung der Daten der Antragstellenden sowie etwaiger anderer Betätigungen
  • Versicherungsdatenbank des Hauptverband der Sozialversicherungsträger – zum Abgleich der Sozialversicherungsnummer, zur Überprüfung etwaiger Vordienstzeiten, anderer Betätigungen sowie der aufrechten Anmeldung
  • Zentrales Melderegister - zur Überprüfung der korrekten Angabe der Namens- und Adressdaten der beteiligten Personen sowie zur Wohnsitzüberprüfung
  • EKIS (bzw. ECRIS)-Strafregister - zur Überprüfung hinsichtlich etwaiger Gewerbeausschlussgründe
  • Finanzstrafregister - zur Überprüfung hinsichtlich etwaiger Gewerbeausschlussgründe
  • Insolvenzdatei - zur Überprüfung hinsichtlich etwaiger Gewerbeausschlussgründe
  • Verwaltungsstrafsystem (nur bei reglementierten Gewerben gem. § 94 Gewerbeordnung 1994 und Beförderungsgewerben) – zur Überprüfung der Zuverlässigkeit

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:

  • Wirtschaftskammer Österreich
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
  • Auftragnehmerkataster Österreich
  • Hauptverband der Sozialversicherungsträger (bei Geschäftsführer*innen in der Stellung eines*einer Arbeitnehmer*in)
  • Firmenbuch (nur bei Erwerb einer Gewerbeberechtigung und Eintragung der weiteren Gewerbeausübung durch eine*n Rechtsnachfolger*in im GISA - Gewerbeinformationssystem Austria)
  • Nur bei Kredit- und Versicherungsvermittlern:
    • Übermittlung an EU/EWR-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz sofern eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bzw. eine ausländische Niederlassung bekanntgegeben wurde
  • Nur bei reglementierten Gewerben gem. § 95 Gewerbeordnung 1994 und Beförderungsgewerben zusätzlich:
    • Bezirksverwaltungsbehörde, bei einem Wohnsitz außerhalb Wiens
    • örtlich zuständige Landespolizeidirektion
  • Nur für das Waffengewerbe betreffend nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition, Pyrotechnik- sowie Sprengungsunternehmen zusätzlich:
    • örtlich zuständige Landespolizeidirektion
  • Nur bei Rauchfangkehrergewerben, welche sicherheitsrelevante Tätigkeiten umfassen zusätzlich:
    • Landesinnung der Rauchfangkehrer
  • Nur bei Güterbeförderungsgewerben zusätzlich:
    • Zuständige Landeskammer
  • Nur bei Fortbetrieben durch überlebende Ehegatten oder eingetragene Partner und der Kinder:
    • allenfalls Verlassenschaftsgericht

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Akten (Skartierungsordnung) der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten 60 Jahre nach Endigung der Gewerbeberechtigung/Konzession gelöscht. Grund für den Umfang der Skartierungsfrist: Sicherstellung der Möglichkeit bei Verlust der Originale Duplikate auszustellen.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Negativer Bescheid

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) sowie das jeweils örtlich zuständige Magistratische Bezirksamt

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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