Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Platzvergabe auf dem Wiener Flohmarkt (Naschmarkt)

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Platzvergabe auf dem Wiener Flohmarkt am Naschmarkt
  • Rechtsgrundlage: § 293 Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/94 idgF iVm § 2 Z 3 und Anlage III Marktordnung 2018, ABl. 38/2018

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Eine Übermittlung an andere Dienststellen oder Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden nach 1 Jahr wieder gelöscht.

Die Aufbewahrungsdauer der von Ihnen bekannt gegebenen Daten richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bzw. der Skartierordnung der jeweils für Ihr Anliegen zuständigen Dienststelle.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für sie folgende Konsequenzen:

  • Ohne diese Daten kann eine Platzzuweisung für den Wiener Flohmarkt nicht erfolgen.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Marktamt (MA 59)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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