Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Kanalanschluss

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Bearbeitung der Eingabe betreffend die Bekanntgabe der Herstellung eines Kanalanschlusses in der Magistratsabteilung 31 - Wiener Wasser
  • Rechtsgrundlage:
    • Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser (Wasserversorgungsgesetz - WVG), LGBl. für Wien Nr. 10/1960, idgF
    • Verordnung des Gemeinderats, mit der eine Wassergebührenordnung 1990 erlassen wird (Wassergebührenordnung), idgF
    • Gesetz über den Betrieb und die Räumung von Kanalanlagen und über die Einhebung von Gebühren für die Benützung und Räumung von Unratsanlagen (Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz - KKG), LGBl. für Wien Nr. 2/1978, idgF
    • Verordnung des Gemeinderates mit der eine Gebührenordnung zum Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz erlassen wird (Kanalgebührenordnung 1988), idgF
    • Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwaltete Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl. Nr. 194/1961, idgF

Im Zuge des Verfahrens werden, je nach Notwendigkeit, nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Adress- Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes (AGWR)
  • ANKÖ - Auftragnehmerkataster Österreich (Firmenbuch)
  • Digitale Wasserbuch Wien
  • Grundbuch/Grundstücksdatenbank des Bundes
  • GRUGIS - Grundstücksinformationssystem der MA 69
  • Hauptverband der Sozialversicherungsträger
  • Örtliches Melderegister
  • Zentrales Vereinsregister
  • ZMR Zentrales Melderegister

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten, je nach Notwendigkeit, an folgende Empfänger weitergeleitet:

  • Bundesfinanzgericht (BFG)
  • Magistratsdirektion Geschäftsbereich RECHT (MDR)
  • Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen
  • Magistratsabteilung 21 - Stadtteilplanung und Flächennutzung
  • Magistratsabteilung 37 - Baupolizei
  • Magistratsabteilung 58 - Wasserrecht
  • Wien Kanal

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 209 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (Absolute Verjährungsfrist) werden Ihre personenbezogenen Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht, sofern keine offenen Verfahren betreffend die Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren anhängig sind.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Die Bearbeitung Ihrer Eingabe ist nicht möglich.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 31 - Wiener Wasser

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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