Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Ermäßigung oder Zuschuss zum Hortbeitrag sowie Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Ermäßigung der schulischen Tagesbetreuung
Verantwortlicher
Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:
Zweck
Zweck ist, obsorgeberechtigte Personen mit geringem Einkommen bei den Betreuungskosten ihrer schulpflichtigen Kinder, welche einen privaten Hort, eine Kindergruppe, Tageseltern oder eine schulische Tagesbetreuung besuchen, mit einem Zuschuss zum Essens- und Betreuungsbeitrag zu unterstützen.
Rechtsgrundlagen
- Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 24. Mai 2023
- Fördervertrag zwischen Fördernehmer*in und Stadt Wien - Kindergärten
- Wiener Kindergartengesetz (WKGG), LGBl Nr. 17/2003 idgF
- Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 28. Juni 1995
Registerabfragen
Im Zuge der Verarbeitung werden folgende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Melderegister
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Ermäßigung oder Zuschuss zum Elternbeitrag Hort
Zu folgendem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) zum Zweck der Verrechnungsabwicklung
- Betreiber*innen der Kinderbetreuungseinrichtungen zum Zweck der Zuordnung der Fördermittel
Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.
Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Ermäßigung der schulischen Tagesbetreuung
Im Falle der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Ermäßigung der schulischen Tagesbetreuung findet keine weitere Datenübermittlung statt.
Hinweise
Aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Unterlagen für den Magistrat der Stadt Wien (Skartierungsordnung) in Verbindung mit dem Akten- und Skartierungsplan der Stadt Wien - Kindergärten und der gesetzlichen Verpflichtung nach § 132 Bundesabgabenordnung, BGBl. I Nr. 28/1999, werden die personenbezogenen Daten 7 Jahre nach Vollendung der 9. Schulstufe zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gelöscht.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss beziehungsweise die Berechnung der Bemessungsgrundlage erforderlich.
Eine Nichtbereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Der Zuschuss beziehungsweise die Ermäßigung kann nicht gewährt werden.
- Die für eine Ermäßigung notwendige Berechnung der Bemessungsgrundlage kann nicht durchgeführt werden.
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:
- Barichgasse 40-42, 1030 Wien
- E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Datenschutzbeauftragter
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Kindergärten
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