Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Voranschlag, Rechnungsabschluss

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: In der gegenständlichen Datenverarbeitung werden personenbezogene Daten mit Bezug auf Geschäftsfälle betreffend Stellungnahmen berechtigter Gemeindemitglieder zum Voranschlag bzw. zum Rechnungsabschluss der Stadt Wien verarbeitet.
  • Rechtsgrundlage:
    • Art. 116 Abs. 2, Art. 117, Art. 118 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, idgF
    • § 16 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (Finanz-Verfassungsgesetz 1948 - F-VG 1948), BGBl. Nr. 45/1948, idgF
    • § 86, § 86a, § 87, § 88, § 95 Abs. 2, § 97, § 101, §§ 103 bis 103 f, § 105 Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung – WStV), LGBl. Nr. 28/1968, idgF
    • Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 - VRV 1997), BGBl. Nr. 787/1996, idgF
    • Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 - VRV 2015, BGBl. II Nr. 313/2015, idgF
    • Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien 2016 (HO 2016), Erlass der Magistratsdirektion vom 26. Februar 2016
    • Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien 2018 (HO 2018), Erlass der Magistratsdirektion vom 23. Oktober 2018
    • Haushaltsordnung für die Mitwirkung an der Erstellung und Vollziehung der Voranschläge der Bezirke (Bezirks-Haushaltsordnung - B-HO), Erlass der Magistratsdirektion vom 18. Dezember 1987
    • Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien, ABl. 2A/2016, idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister (ZMR): Meldedaten

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Geschäftsgruppe, zu deren Themenbereich die Stellungnahme zuzuordnen ist
  • Finanzausschuss
  • Stadtsenat
  • Gemeinderat

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Akten (Skartierungsordnung) nach sieben Jahren gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Der Geschäftsfall kann nicht geprüft und bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für diese Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 5 - Finanzwesen

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Finanzwesen
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