Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Katastrophenfonds

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 5 - Finanzwesen
Ebendorferstraße 2/6. Stock
1010 Wien
E-Mail: post@ma05.wien.gv.at

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • In der gegenständlichen Datenverarbeitung werden personenbezogene Daten für die Abwicklung und Gewährung von Förderungen verarbeitet.
  • Rechtsgrundlagen:
    • Art 15, Art 17, Art 101, Art 106, Art 108, Art 117 Abs 7 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl Nr. 1/1930, idgF
    • §§ 75 Abs 3, 91 Abs 4, 105, 114, 115, 132, 136 Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung), LGBl für Wien Nr 28/1968, idgF
    • Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM), Abl 49/2019, idgF
    • § 3 Z 3 lit a Katastrophenfondsgesetz
    • § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz
    • Richtlinie des Bundes zur Zuschussregelung des § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz
    • Richtlinie des Landes Wien für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeber*innen
    • Richtlinie des Landes Wien für die Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen
    • Fördervertrag, Art 6 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), ABl Nr L 119 vom 4.5.2016 S 1
    • §§ 2, 25 und 32 Abs 6 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl I Nr 99/2012, idgF BGBl I Nr 104/2019, Art 6 Abs 1lit f DSGVO

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitung werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Vereinsregister
  • Ediktsdatei
  • Firmenbuch
  • Zentrales Melderegister
  • Transparenzdatenbank

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgendem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen übermittelt:

  • Büro der Geschäftsgruppe sowie amtsführender Stadtrat zum Zweck der Information
  • Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Recht für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens
  • Buchhaltungsabteilung zum Zweck der Auszahlung/Vereinnahmung der Förderung
  • Andere potenzielle Fördergeber*innen zum Zweck der Vermeidung von Doppel-/Mehrfachförderungen oder zur Absprache einer Kofinanzierung
  • Bundesminister für Finanzen zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank, der Kontrolle und Überprüfung
  • Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend zum Zweck der Kontrolle und Überprüfung
  • MA 68, MA 70, MD-OS KS zum Zweck der Kontrolle und Überprüfung
  • Magistratsabteilungen zum Zweck der Kontrolle und Überprüfung
  • Stadtrechnungshof Wien, Rechnungshof, Organe der EU und sonstige von der Stadt Wien beauftragte Stellen zum Zweck der Kontrolle und Überprüfung
  • Landesregierung zum Zweck der Genehmigung der Förderung

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Richtlinie des Bundes zur Zuschussregelung des § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz ist das Land Wien verpflichtet, alle Unterlagen für die Abwicklung und Gewährung dieser Förderung inklusive der personenbezogenen Daten 7 Jahre nach Ablauf des Jahres der Zuschussleistung aus dem Katastrophenfonds aufzubewahren und dem Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ablauf dieser Frist oder aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Wiener Archivgesetz, LGBl für Wien Nr 55/2000 gelöscht.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach Akten- und Skartierungsplan der MA 5 iVm Erlass "Allgemeine Vorschriften für das Ausscheiden von Unterlagen (Skartierungsordnung)" der Magistratsdirektion vom 7.2.2020, Zl. MD-OS - 74746-2020, iVm Büroordnung für den Magistrat der Stadt Wien, MDK-168759-1/12 vom 4.1.2013, idgF, iVm § 52 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM), ABl. der Stadt Wien Nr. 28/2007 idgF), werden Ihre personenbezogenen Daten nach 10 Jahren ab Erledigung gelöscht; mit Ausnahme der unten angeführten speziellen Datenarten

  • Buchhaltungsunterlagen: 7 Jahre vom Schluss des Kalenderjahres, für das die Auszahlung vorgenommen wurde (§ 132 Abs. 1 Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, idgF)

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

Das Förderansuchen kann nicht geprüft und bearbeitet werden.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art 6 Abs 1 lit a oder Art 9 Abs 2 lit a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde: Barichgasse 40-42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Datenschutzbeauftragter und weiterführende Informationen

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf: wien.at - Datenschutz

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