Kulturförderung im 1. Bezirk
Die Förderungs-Schwerpunkte der Kulturkommission Innere Stadt sind:
- Veranstaltungen und Projekte mit über den Veranstaltungsort hinausgehendem Bezug zur Inneren Stadt
- Veranstaltungen und Projekte, die ohne diese Förderung des Bezirks nicht stattfinden könnten
- Niederschwellig zugängliche und nicht-kommerzielle Formate
- Zeitgenössische Kunst und Kultur, die das Kulturangebot im 1. Bezirk ergänzen
- Kulturangebote, die Kinder und Jugendliche aktiv miteinbeziehen, sowie generationenübergreifende Veranstaltungen und Projekte
- Veranstaltungen und Projekte, die ein gutes Miteinander und Toleranz in der Gesellschaft fördern
- Förderung von Talenten im Anfangsstadium ihres Wirkens
- Nur künstlerische Veranstaltungen, die als solche ordentlich bewilligt werden, sind förderwürdig.
- Bei der Durchführung sind das Gebrauchsabgabegesetz und das Wiener Veranstaltungsgesetz (u.a. zum Klimaschutz) einzuhalten.
Diversität in der Auswahl der Projekte ist den Mitgliedern der Kulturkommission in der Vergabe der Förderungen wichtig. Das betrifft einerseits die Kunstrichtung und das Format des Projekts, andererseits wird auf Gendergerechtigkeit und die Repräsentation von Künstler*innen mit Migrationshintergrund und aus Minderheiten geachtet.
Hinweise für Förderwerber*innen
Das Kulturbudget der Inneren Stadt beträgt im Jahr 2024 insgesamt 70.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Anzahl und Höhe der von der Kulturkommission bewilligbaren Förderungen limitiert ist. In Ihrem Ansuchen sind alle eventuellen Sponsoren und sonstigen Förderungen vollständig anzuführen. Im Falle der Bewilligung einer Förderung seitens der Kulturkommission Innere Stadt verpflichten Sie sich, dass der 1. Bezirk in allen Publikationen als Förderer der Veranstaltung mit Logo aufscheint.
- Logo der Kulturkommission zum Herunterladen: 65 KB JPG
Im Jahr 2023 sind 138 Ansuchen eingelangt, wovon 47 positiv und 91 negativ von der Kulturkommission beurteilt wurden.
Einreichung eines Kulturprojektes
Die Kulturkommission Innere Stadt lädt alle Interessierten ein, sich um eine Förderung zu bewerben. Bitte füllen Sie das Antragsformular korrekt und vollständig aus. Es wird empfohlen, auf eine prägnante Kurzbeschreibung Ihres Projekts zu achten, die den Mitgliedern der Kulturkommission eine gute Vorstellung Ihrer Idee vermittelt.
Termine und Fristen
Sie können Ansuchen für Subventionen bis 5 Werktage vor der nächsten Sitzung der Kulturkommission stellen.
2024 findet keine Sitzung mehr statt. Termine für 2025 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei Fragen zu den Fristen gibt das Büro der Bezirksvorstehung unter der Telefonnummer 01 4000-01115 Auskunft.
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-01111
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