Startseite Infodat Wien
Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates - Detailansicht
Sitzung |
26. Sitzung des Landtages vom 27.06.2013 |
|
Aktenzahl |
LG - 00138-2013/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Agrarbehördengesetz, das Wiener Fischereigesetz, das Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz, das Wiener Jagdgesetz, die Wiener Landarbeitsordnung 1990, die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992, das Wiener Landwirtschaftliche Siedlungsgesetz, das Wiener Landwirtschaftskammergesetz, das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz, das Wiener Tierhaltegesetz und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Landeskultur) (LGBl 34/2013), Beilage 7/2013 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
|
Durch Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Bundesverfassung sieht für jedes Land ein Verwaltungsgericht erster Instanz und für den Bund zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz, eines für allgemeine Angelegenheiten und eines für Finanzen vor ("9+2-Modell"). Die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern gehen in den Verwaltungsgerichten der Länder auf. Der Asylgerichtshof wird zum Verwaltungsgericht des Bundes. Das Verwaltungsgericht des Bundes tritt an die Stelle des Bundesvergabeamtes und das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfrei gestellten Organe gehen, soweit sie eine rechtsprechende Tätigkeit ausüben, auf die Verwaltungsgerichte über. Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 erlässt der Bundesgesetzgeber Ausführungsregelungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle, und zwar 1. ein Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, 2. ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz und 3. sonstige einfachgesetzliche Ausführungs- und Anpassungsregelungen. Die Landesverwaltungsgerichte müssen - ebenso wie die Verwaltungsgerichte des Bundes - mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit vollinhaltlich aufnehmen. Sie ersetzen mit diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle derzeit noch bestehenden Berufungsinstanzen und Sonderbehörden und entscheiden (mit Ausnahme in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, wo ein zweigliedriger Instanzenzug innerhalb der Gemeinde möglich bleibt, jedoch auch dann das Landesverwaltungsgericht statt der bisherigen Vorstellungsbehörde entscheidet) in Hinkunft unmittelbar nach der (erstinstanzlichen) Verwaltungsbehörde.
|
Beteiligte
|
Mag. Ulli Sima (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 74
Jürgen Wutzlhofer (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 74
|
Schlagworte
|
Verwaltungsgericht Wien; Fischerei; Gentechnik; Gerichtsverfahren; Jagd; Land- und Forstwirtschaft; Landwirtschaftskammer für Wien; Natur- und Landschaftsschutz; Tierschutz (Hauptaspekte)
|
Erledigung
|
nach Debatte einstimmig angenommen
|
Folgevorgänge
|
PGL - 02413-2013/0001/LAT (Abänderungsantrag)
|
Sitzungsprotokoll
|
Seite 3
|
Wörtliches Protokoll
|
Seite 74
|
Startseite Infodat Wien
|