Behindertenzuschlag zur Mindestsicherung
Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Wiener Mindestsicherung beziehen, haben seit 1. Mai 2020 Anspruch auf einen Behindertenzuschlag.
Voraussetzungen
- Ihre Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent.
- Sie haben einen Behindertenpass (vom Sozialministerium ausgestellt).
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wiener Mindestsicherung und Sie erhalten eine Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts.
Antrag
Damit Sie den Behindertenzuschlag erhalten, müssen Sie eine Kopie Ihres Behindertenpasses vorlegen.
- Wenn Sie bereits Leistungen der Wiener Mindestsicherung beziehen, wird neu ausgerechnet, wie viel Geld Sie erhalten.
- Wenn Sie die Wiener Mindestsicherung zum ersten Mal beantragen oder einen Folgeantrag stellen, wird der Behindertenzuschlag sofort berücksichtigt.
Sie können die Kopie Ihres Behindertenpasses und die Kopien anderer Unterlagen beim zuständigen Standort der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) auf folgende Arten vorlegen:
- Online (bevorzugt)
- Per E-Mail
- Per Post oder Fax
- In den Hausbriefkasten werfen
Es kann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie benachrichtigt.
Wie hoch ist der Behindertenzuschlag?
Im Jahr 2024 ist der Behindertenzuschlag 208,05 Euro pro Monat. Er wird jedes Jahr neu berechnet. Egal, an welchem Tag Sie den Antrag stellen, Sie erhalten den Behindertenzuschlag immer ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Sie erhalten keine Sonderzahlungen mehr, wenn Sie einen Behindertenzuschlag bekommen. Der Behindertenzuschlag ist höher als die Sonderzahlungen, die Sie 2 Mal jährlich erhalten ("Urlaubs- und Weihnachtsgeld"), wenn Sie eine Dauerleistung der Wiener Mindestsicherung bekommen.
Behindertenzuschlag bei befristetem Behindertenpass
Bei einem befristeten Behindertenpass erhalten Sie auch den Behindertenzuschlag befristet. Wenn Sie eine Wiener Mindestsicherung erhalten, müssen Sie Ihren Behindertenpass rechtzeitig verlängern, damit der Behindertenzuschlag durchgehend ausbezahlt wird.
Behindertenpass beantragen
Das Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien stellt den Behindertenpass für Menschen, die in Wien wohnen, aus. Die Unterlagen für die Beantragung und weitere Informationen finden Sie unter: Behindertenpass - Sozialministerium
- Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien
- 1., Babenbergerstraße 5
- Telefon: 01 588 31
- Fax: 05 99 88 2266
- E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular