Aufgaben der Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft

Im Krankheitsfall werden Sie in Wiener Spitälern und Ordinationen gut und rasch behandelt. Wenn Sie pflegebedürftig sind, werden Sie in Wien professionell und einfühlsam betreut. Beides ist in Wien zum Glück so gut wie immer gewährleistet. Darauf dürfen Sie vertrauen!

Wenn Sie dennoch Anlass zur Beschwerde haben und Ihre Rechte gewahrt haben wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft: Kontakt zur WPPA.

Die WPPA bietet Patient*innen oder deren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung. Auch pflegebedürftigen Menschen helfen wir dabei, ihre Rechte und Interessen zu wahren.

zwei Frauen und ein Mann in einem Beratungsgespräch

Zuständigkeitsbereiche

Die Zuständigkeit umfasst das gesamte Wiener Gesundheitswesen:

  • Krankenanstalten und Pflegeheime
  • Ordinationen und Ambulatorien
  • Rettung und Krankenbeförderung
  • Niedergelassene Ärzt*innen
  • Apotheken
  • Sozialversicherungen und Krankenkassen
  • Dentist*innen
  • Hebammen

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage über Organisation und Aufgaben findet sich im Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft vom 1. Dezember 2006.

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Stadt Wien | Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
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