Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Die Funktion der Geschäftsstelle des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien wird durch die Geschäftsstelle der Stiftungsverwaltung der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40), wahrgenommen.

Der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien ist ein gemeinnütziger Fonds. Er wurde 1978 auf Initiative von Bürgermeister Leopold Gratz gegründet.

Vorsitzender des Fonds ist der Amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe - Soziales, Gesundheit und Sport, Peter Hacker.

Aufgaben gemäß § 2 der Fonds-Satzung

  • Dokumentation der Ergebnisse von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten von Ärzt*innen, die in Wien niedergelassen oder unselbständig in Wiener Anstalten (Krankenanstalten, Pflegeheime und Ambulatorien) beziehungsweise im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten von Ärzt*innen, die in Wien niedergelassen oder unselbständig in Wiener Anstalten (Krankenanstalten, Pflegeheime und Ambulatorien) beziehungsweise im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind

Satzung MWF: 200 KB PDF

Themenschwerpunkte

Das Kuratorium des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien hat für einen Teil der neu zu vergebenden Fördermittel bei medizinisch-wissenschaftlichen Projekten eine Schwerpunktsetzung beschlossen. Sie werden daher eingeladen, Forschungsprojekte auch zu folgenden Schwerpunkten einzureichen:

  • SARS-Cov-2 beziehungsweise COVID-19, insbesondere
    • Long COVID-Erkrankungen
    • Neue Anti-Coronavirus-Medikamente
    • Psychische und neurologische Auswirkungen einer COVID-19-Erkrankung
  • Integrierte Versorgung
  • Ärzt*innen - Patient*innen - Kommunikation
  • Sozial benachteiligte Patient*innen (beispielsweise Migrant*innen), Menschen mit Behinderungen, psychisch schwer erkrankte Patient*innen oder Arbeitslose
  • Gender-Differences in Inanspruchnahme, Betreuungsqualität, Kommunikation, Information
  • Patient*innen-Strukturenanalyse
  • Ablaufprozesse, Case Management, Qualitätsmanagement aus der Sicht des Personals und aus der Sicht der Patient*innen

Antragstellung

Zweimal jährlich können zu folgenden Terminen Forschungsvorhaben eingereicht werden: 1. Juni beziehungsweise 1. Dezember, jeweils bis 12 Uhr mittags.

Die Einreichung erfolgt über ein Online-Formular, das Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen können:

Geförderte Projekte

Kontakt

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