Hunde und Katzen: Chippen und Registrieren
- Mit dem Chip und der Registrierung können entlaufene Hunde oder Katzen wieder mit ihren Besitzer*innen vereint werden. Der Chip alleine genügt nicht. Sie müssen das Tier auch in einer Datenbank registrieren.
- Der elektronische Mikrochip für Hunde und Zuchtkatzen ist verpflichtend.
- Der Mikrochip ist nur wenige Millimeter groß.
- Das Chippen ist mit einer Impfung vergleichbar.
Tiere registrieren
Beim Registrieren wird der Zifferncode des Chips mit Daten des Tieres und der Tierhalter*innen verbunden und in einer Datenbank gespeichert. Für Hunde und Zuchtkatzen ist das die sogenannte Bundesdatenbank oder auch Heimtierdatenbank, für alle anderen Katzen gibt es verschiedene Datenbanken wie zum Beispiel: animaldata.com, petcard.at oder pawid.net. Den Eintrag der Daten in einer Datenbank nennt man elektronische Registrierung.
- Sie können die Registrierung Ihres Hundes oder Ihrer Zuchtkatze selbst gratis mittels gültiger ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) vornehmen: Heimtierdatenbank Onlinemelder
- Die Registrierung in der Heimtierdatenbank oder anderen Datenbanken kann auch - in der Regel kostenpflichtig - durch behandelnde Tierärzt*innen erfolgen.
- Die in Wien zuständige Abteilung Veterinäramt und Tierschutz führt folgende Einträge in der Heimtierdatenbank durch:
- Registrierung Ihres Hundes oder Ihrer Zuchtkatze sowie Anmeldung eines Halter*innen-Wechsels gegen eine Gebühr von 20,84 Euro:
- online durchführen oder
- ein Registrierungsformular per E-Mail an post@ma60.wien.gv.at bestellen
- Datenänderungen zu Halter*in oder Tier:
- können per E-Mail an post@ma60.wien.gv.at oder telefonisch an +43 1 4000 8060 gemeldet werden
- kostenlos
- Registrierung Ihres Hundes oder Ihrer Zuchtkatze sowie Anmeldung eines Halter*innen-Wechsels gegen eine Gebühr von 20,84 Euro:
Registrierung in privaten Datenbanken
Wenn Hunde oder Zuchtkatzen in privaten Datenbanken wie animaldata.com, petcard.at oder pawid.net eingetragen werden, werden die Daten automatisiert in die Heimtierdatenbank beziehungsweise Bundesdatenbank übernommen. Voraussetzung ist, dass die Daten der Besitzer*innen und die des Tieres vollständig eingegeben wurden.
Hunde, die vor 2009 in privaten Datenbanken eingetragen worden sind, müssen in der Bundesdatenbank neu registriert werden.
Warum Tiere chippen und registrieren?
Eine kleine Unachtsamkeit beim Spazierengehen, ein lautes Geräusch durch ein vorbeifahrendes Auto, eine offene Wohnungstür, schon ist es passiert: der Hund oder die Katze läuft weg.
Durch das Chippen und Registrieren können entlaufene Hunde oder Katzen ihren Besitzer*innen zugeordnet werden. Besitzer*innen können umgehend verständigt werden. Mensch und Tier sind rasch wieder vereint.
Denken Sie daran, wenn Sie ein neues Tier bei sich aufnehmen, auch dieses Tier chippen und registrieren zu lassen.
Prüfung des Chips
Wenn Sie einen Hund oder eine Zuchtkatze haben, geben Sie in der Heimtierdatenbank in das Suchfeld den 15-stelligen Code des Mikrochips ein. Diesen Code finden Sie im Heimtierausweis beziehungsweise im Impfpass Ihres Tieres. Ist Ihr Tier registriert, ist alles in Ordnung.
Ihre Katze könnte auch auf den Portalen animaldata.com, petcard.at oder pawid.net registriert sein. Bitte geben Sie in das Suchfeld den 15-stelligen Code des Mikrochips ein. Diesen Code finden Sie im Heimtierausweis beziehungsweise im Impfpass Ihrer Katze.
Gesetzliche Vorgaben
Jede Änderung der Daten der Tierhalter*innen müssen innerhalb 1 Monats bekannt gegeben werden. Wenn Sie zum Beispiel umziehen, müssen Sie Ihre registrierten Daten ändern und die neue Adresse angeben.
Zudem müssen
- alle Hunde
- spätestens im Alter von 3 Monaten, jedenfalls vor der ersten Weitergabe an andere Besitzer*innen, gechippt werden.
- innerhalb 1 Monats nach dem Einsetzen des Chips in der Heimtierdatenbank registriert werden.
- Zuchtkatzen
- bevor die bleibenden Eckzähne durchbrechen, jedenfalls vor der ersten Weitergabe an andere Besitzer*innen, gechippt werden.
- innerhalb 1 Monats nach dem Einsetzen des Chips in der Heimtierdatenbank registriert werden.
Unkastrierte Freigängerkatzen gelten als Zuchtkatzen und müssen gechippt und registriert werden.
Die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) empfiehlt, alle Katzen - speziell Freigängerkatzen - chippen und registrieren zu lassen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Katze nicht für eine Streunerkatze gehalten wird und Sie informiert werden, wenn Ihre entlaufene Katze aufgefunden wird.
Ein Chip alleine genügt nicht. Wichtig ist die gemeinsame Registrierung der Daten von Tier und Besitzer*in in einer Datenbank.
Tiere chippen
Beim Chippen wird dem Hund oder der Katze ein elektronischer Mikrochip an der linken Halsseite unter die Haut eingesetzt. Er ist nur wenige Millimeter groß. Dieser Vorgang ist mit einer Impfung vergleichbar. Nur praktische Tierärzt*innen dürfen den Chip einsetzen. Tierhalter*innen müssen den Chip bezahlen.
Jeder Chip enthält einen einzigartigen Zifferncode, der über ein spezielles Chip-Lesegerät abrufbar ist.
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
Kontaktformular