Rettungsmedaille des Landes Wien

Für die unter Einsatz des eigenen Lebens im Land Wien durchgeführte Errettung von Menschen aus Lebensgefahr wurde ein Ehrenzeichen geschaffen. Die Rettungsmedaille geht in das Eigentum der bzw. des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht nach dem Tode besteht nicht. Die Veräußerung der Rettungsmedaille ist untersagt. Mit der Verleihung der Rettungsmedaille ist die Widmung eines Geldbetrages in der Höhe von 365 Euro verbunden.

Rettungsmedaille des Landes Wien

Brustdekoration am dreieckig gefalteten Bande: Die Medaille ist kreisrund, in Altsilber patiniert, und hat einen Durchmesser von 35 mm.. Die Vorderseite der Medaille zeigt einen aus Feuersnot Geborgenen auf den Armen seines Retters. Die Rückseite der Medaille zeigt das Wappen des Bundeslandes Wien vor zwei Lorbeerzweigen, die Umschrift "dem Retter aus Lebensgefahr" und die Inschrift "das Bundesland Wien". Das Band ist 40 mm. breit und rot-weiß gespalten. Die mehrmalige Verleihung der "Rettungsmedaille des Landes Wien" wird auf dem Bande durch eine Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich gemacht.


Rechtsgrundlage: Gesetz über die Stiftung eines Ehrenzeichens für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr (Wiener Rettungsmedaillengesetz), LGBl. Nr. 36/1967 vom 14/07/1967 idgF.

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