Hallenordnung der Sport & Fun Hallen

Stand: 21.10.2024

  • Die Sport & Fun Halle darf nur benutzt werden, wenn die entsprechende Gebühr entrichtet wurde (gilt für Einzelpersonen, Gruppen, Vereine).
  • Der Aufenthalt in der Sport & Fun Halle ist ab 12 Jahren ohne Begleitperson gestattet. Auf Verlangen der Hallenwart*innen ist ein Ausweis vorzulegen. Jüngere Personen dürfen die Halle nur in Begleitung einer verantwortlichen Person (Erziehungsberechtigte*r, Lehrer*innen, Kindergartenpädagog*innen, Trainer*innen) betreten.
  • Die Sportgeräte sind schonend zu behandeln. Die entliehenen Sportgeräte sind im Bedarfsfall beim Hallenaufsichtsorgan zu tauschen und nach Gebrauch jedenfalls zu retournieren. Wird ein Schaden an einem Gerät oder in der Halle durch Benutzer*innen verursacht, ist dies unbedingt sofort dem Hallenaufsichtsorgan zu melden.
  • Das Betreten des Innenraumes der Sport & Fun Halle und der Fitnessplattform ist nur mit Hallenschuhen gestattet, die keinen Abrieb verursachen.
  • Nach Ablauf der Trainingszeit steht für das Duschen und Umkleiden 30 Minuten zur Verfügung, danach ist die Sporthalle unverzüglich zu verlassen. Die letzte Trainingseinheit ist um 22 Uhr zu beenden. Die Halle schließt um 22.30 Uhr.
  • Die Stadt Wien übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Haftpflichtfälle, die sich aus der Hallenbenützung ergeben. Es wird ferner keine Haftung für Wertgegenstände, Bargeld oder ähnliches übernommen.
  • Die Benutzer*innen (beziehungsweise der Verband oder Verein) haften für jede Beschädigung oder Verunreinigung der Anlagen.
  • Das Verwenden von druckluftbetriebenen oder druckluftunterstützen Signalhörnern ist ausnahmslos untersagt.
  • Das Rauchen und der Alkoholkonsum ist in der gesamten Halle verboten.
  • Das Mitnehmen oder Bestellen von warmen Speisen jeglicher Art ist nicht gestattet.
  • Das Benutzen des Diensttelefons ist nur dem Hallenaufsichtsorgan gestattet.
  • Die Mitnahme von Tieren in die Sporthalle ist untersagt ausgenommen Assistenzhunde (laut § 39a BBG).

Den Anordnungen der Hallenwart*innen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hallenwart*innen können Personen, die die Hallenordnung verletzen, aus der Halle weisen und ein vorläufiges Hausverbot aussprechen. Die Zentrale der Abteilung Sport (MA 51) wird darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

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