"Wiener Mutmillion" - Aufruf zur Projekteinreichung

Bis 27. November 2024 konnten gemeinnützige Vereine und Organisationen ihre Projekte zur Stärkung sozialer und kommunikativer Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen im Pflichtschulalter bei der "Wiener Mutmillion" einreichen.

2 Kinder machen Hausaufgaben im Freien und werden von 2 Personen betreut

Wiener Pflichtschulen stehen vor immer größeren Herausforderungen. Die Zusammensetzung der Schüler*innen in den Klassen wird zunehmend diverser. Zugleich herrscht österreichweit ein strukturell bedingter Mangel an Lehrkräften.

Um Schulen zu unterstützen, hat die Stadt Wien die Wiener Mutmillion ins Leben gerufen, die nun zum 2. Mal vergeben wird. Im ersten Durchgang wurde insgesamt rund 1 Million Euro für Projekte mit Schulkindern zur Verfügung gestellt, um die Schulen zu einem angstfreien Raum zu machen sowie die psychische Gesundheit der Wiener Kinder und Jugendlichen zu fördern.

Mehr Chancengleichheit

2024 hat die Abteilung Bildung und Jugend (MA 13) gemeinnützige Vereine und Organisationen dazu eingeladen, Projekte zu entwickeln, die zur Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenzen in deutscher Sprache beitragen, um Wiener Kindern und Jugendlichen mit Schwerpunkt auf dem Pflichtschulalter mehr Chancengleichheit zu ermöglichen.

Informationen und Richtlinien - "Wiener Mutmillion" (632 KB PDF)

Voraussetzungen

  • Konzepte können von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen eingereicht werden, die die Vorgaben der Förderrichtlinien erfüllen.
  • Die Projekte müssen entweder neu sein oder sich in einer Wachstumsetappe befinden und einen innovativen Ansatz liefern.
  • Neben einem innovativen und wissenschaftlichen Ansatz soll Kinderschutz bei allen Konzepten einen zentralen Bestandteil darstellen.
  • Insgesamt steht für dieses Programm eine Summe von 1 Million Euro zur Verfügung. Sofern sämtliche Fördervoraussetzungen vorliegen, kann pro Förderwerber*in ein Betrag von mindestens 30.000 bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Umsetzung der Projekte kann ab 1. Jänner 2025 beginnen und muss bis längstens Ende des Jahres 2026 abgeschlossen sein.

Auswahl durch Beirat

Die Förderanträge werden von einem Beirat nach formalen, fachlichen, inhaltlichen und finanztechnischen Kriterien geprüft und ausgewählt.

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