Küchenhygiene

Hygieneüberprüfungen und Kücheninspektionen werden im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Eigenkontrollverantwortung im Auftrag der Eigentümer*innen durchgeführt.

Vorgehensweise, Umfang und Angebot

Ablauf der Hygieneinspektionen:

  • Lokalaugenschein: Erfassung der Situation vor Ort, Besichtigung der Küchenbereiche sowie Lagerräume, Beurteilung der baulichen Beschaffenheit sowie Ausstattung und Erfassen der Arbeitsabläufe.
  • Beratung und Schulung in den Bereichen Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln
  • Wirksamkeitsüberprüfung der Reinigungsmaßnahmen diverser Oberflächen (Teller, Arbeitsflächen et cetera) durch Abklatsch- beziehungsweise Tupferproben und mikrobiologische Untersuchung im Labor
  • Dokumentenprüfung (Wareneingangskontrolle, Dokumentation über maßgebliche Temperaturen, Reinigung und Desinfektion, Hygieneschulung, Schädlingsmonitoring, Rückverfolgbarkeit, Allergene et cetera)
  • Ausstellung eines Inspektionsberichtes inklusive der Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen sowie Empfehlungen zur Optimierung der Arbeitsabläufe und Prozesse unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen.

Gesetzliche Grundlagen

Hygieneüberprüfungen und Kücheninspektionen werden auf Basis der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene durchgeführt. Hygiene-Leitlinien des Gesundheitsministeriums werden dabei berücksichtigt, beispielsweise:

  • Hygiene Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
  • Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in Einzelhandelsunternehmen
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Stadt Wien | Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle
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