Temporäres Durchfahrtsverbot für Stammersdorfer Kellergasse
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1. März bis 31. Oktober
Samstag, Sonntag und Feiertag: 10 Uhr bis 22 Uhr -
Betrifft: Kraftfahrzeuge aller Art in beiden Fahrtrichtungen
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Ausnahmen: Linienbusse, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anrainer*innen der Senderstraße
jeweils nach den Einfahrten zum Senderparkplatz
Die Stammersdorfer Kellergasse ist weit über die Bezirksgrenzen bekannt. Neben Grinzing, Sievering oder Nußdorf gehört sie zu den beliebtesten Heurigengegenden Wiens und weist eine beachtliche Auswahl an Buschenschanken auf.
Von 1. März bis 31. Oktober gilt am Wochenende und an Feiertagen von 10 bis 22 Uhr ein Durchfahrtsverbot.
Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses
2022 hat Bezirksvorsteher Georg Papai gemeinsam mit der Gebietsbetreuung Stadterneuerung einen breit angelegten Beteiligungsprozess zur Stammersdorfer Kellergasse unter Einbeziehung der Kellerbesitzer*innen, der lokalen Gewerbetreibenden, der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer initiiert. Das Ergebnis war eine temporäre Durchfahrtssperre, die zunächst im Herbst 2022 für einen Probemonat und dann im Jahr 2023 von März bis Oktober in Kraft trat.
Neue Regelung nach Evaluierung
Diese Durchfahrtssperre wurde bei verschiedenen Nutzer*innengruppen unterschiedlich gut aufgenommen. Kritisiert wurde unter anderem die komplizierte zeitliche Regelung. Ungeteilte Zustimmung gab es jedenfalls von den betroffenen Winzer*innen und Kellerbesitzer*innen.
Schon bei der ersten Umsetzung der Maßnahmen hat Bezirksvorsteher Georg Papai deutlich gemacht, dass diese nach einem Jahr Probezeit evaluiert und nötigenfalls angepasst werden. Herausgekommen ist eine Vereinfachung für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Die entsprechenden Zusatztafeln wurden Anfang Mai 2024 montiert.
Weiterführende Informationen
- Projekt Stammersdorfer Kellergasse - Gebietsbetreuung Stadterneuerung
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-21110
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