Sitzungen der Bezirksvertretung des 21. Bezirks
Die Bezirksvertretung ist das Gremium, in dem alle 60 Bezirksrät*innen vertreten sind. Die Bezirksvertretung tagt mindestens ein Mal in jedem Vierteljahr. Jede Sitzung der Bezirksvertretung ist öffentlich.
Kommende Sitzungen
Protokolle als Download
Die Protokolle werden jeweils nach Ablauf der Auflagefrist in der 6. Woche nach der Sitzung veröffentlicht. Sie liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bezirksvorstehung Floridsdorf auf und stehen als Download zur Verfügung.
Protokolle und Anträge 2024
Protokolle 2023
- 13. Dezember 2023: 110 KB PDF
- 8. November 2023: 168 KB PDF
- 13. September 2023: 170 KB PDF
- 14. Juni 2023: 187 KB PDF
- 12. April 2023: 269 KB PDF
- 15. Februar 2023: 166 KB PDF
Protokolle 2022
- 14. Dezember 2022: 208 KB PDF
- 9. November 2022: 176 KB PDF
- 14. September 2022: 258 KB PDF
- 23. Juni 2022: 187 KB PDF
- 23. März 2022: 254 KB PDF
Protokolle 2021
- 15. Dezember 2021: 159 KB PDF
- 3. November 2021: 193 KB PDF
- 15. September 2021: 184 KB PDF
- 16. Juni 2021: 515 KB PDF
- 10. Februar 2021: 231 KB PDF
Protokolle 2020
- 16. Dezember 2020: 232 KB PDF
- 18. November 2020: 165 KB PDF
- 23. September 2020: 230 KB PDF
- 17. Juni 2020: 554 KB PDF
- 12. Februar 2020: 387 KB PDF
Ablauf der Sitzungen
In der Sitzung der Bezirksvertretung werden Geschäftsstücke behandelt, Anfragen an den*die Bezirksvorsteher*in gerichtet und Mitteilungen sowie Bekanntmachungen verlautbart.
Darüber hinaus hat jeder*jede Bezirksrät*in das Recht, in der Sitzung der Bezirksvertretung schriftliche Anträge einzubringen. Über die Anträge wird debattiert und abgestimmt. Die Mitglieder können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission zu beraten. Hier können Meinungen der Fachdienststellen eingeholt werden. Anträge, die mit einer einfachen Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Personen oder Dienststellen wie zum Beispiel Stadträt*innen oder Magistratsabteilungen weitergeleitet. Innerhalb von 8 Wochen müssen diese antworten. Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung überprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen nachzulesen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-21110
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