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Förderung des Favoritner Kulturlebens

Der 10. Bezirk fördert Kulturprojekte und -initiativen. Ansuchen um Subvention für eine kulturelle Förderung werden in der Kulturkommission der Bezirksvertretung behandelt.

Logo mit dem Wasserturm
Vom Bezirk geförderte Kulturprojekte sind an diesem Logo zu erkennen.

Der Bezirk Favoriten fördert Kulturprojekte und -initiativen mit rund 400.000 Euro jährlich. Dieses Geld kommt lokalen Kunstvereinen sowie Künstlerinnen und Künstlern zugute. Ebenfalls werden traditionelle Veranstaltungen wie die jährlichen Bezirksfestwochen - mit ihren zahlreichen Events für alle Altersgruppen von Kindern bis zu Seniorinnen und Senioren - gefördert.

Ansuchen um Subvention für eine kulturelle Förderung werden in der Kulturkommission der Bezirksvertretung behandelt und mehrheitlich entschieden. Den Subventionsansuchen muss dabei auch eine Kostenaufstellung unter Anführung der Einnahmen und Ausgaben des Kulturprojekts beigelegt werden.

Förderantrag

Förderkriterien

Die Bezirkskulturförderung ist eine Ergänzung, kein Ersatz, für die Kulturpolitik von Land und Bund. Sie kann weder die Förderung kultureller Institutionen von überlokaler Bedeutung ersetzen, noch kann sie die bedeutende existenzsichernde Rolle von Kulturpolitik für Künstler*innen im Bezirk übernehmen.

Die Kulturkommission spricht sich für die Förderung kultureller Aktivitäten für Personenkreise, die bislang weniger von den Kulturangeboten im Bezirk profitiert haben, aus. Daher ist es wichtig, die Bekanntmachung geförderter Bezirkskulturprojekte weiter zu verbessern.

Mit den Subventionen zu einzelnen kulturellen und künstlerischen Projekten sollen möglichst vielfältige kulturelle Aktivitäten im Bezirk nachhaltig sichergestellt werden. Die geförderten Projekte sollen verschiedene Zielgruppen unterschiedlichen Alters ansprechen.

Die Kulturkommission setzt als inhaltliche Kriterien für die Förderung kultureller Aktivitäten voraus, dass diese nicht im Widerspruch zum demokratischen Geist der Republik stehen und keinen diskriminierenden, die Ungleichheit fördernden, Charakter haben. Das bedeutet insbesondere die Förderung von Projekten mit integrativer und der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern stärkenden Ausrichtung.

Richtlinien im Detail

  • Bezug zu Favoriten (Vereinssitz in Favoriten, Veranstaltung in Favoriten, ...)
  • Es darf sich nicht um kommerzielle, gewinnorientierte Projekte handeln
  • Verwendung des Bezirkslogos bei allen Werbemaßnahmen (Druckwerke, Online-Bewerbung, und so weiter) samt dem ausdrücklichen Hinweis: "Diese Veranstaltung wird durch die Kulturkommission Favoriten gefördert und ist für alle interessierten Bewohnerinnen und Bewohner öffentlich zugänglich."
  • Einreichung des Förderansuchens jedenfalls vor Verwirklichung des zu fördernden Projekts
  • Bewerbung in deutscher Sprache (schließt mehrsprachige Bewerbung nicht aus)
  • Ein allfälliger Internetauftritt (Homepage, Blog, Facebook und so weiter) eines Vereins muss in deutscher Sprache (schließt Mehrsprachigkeit nicht aus) sichtbar sein.
  • Die zeitgerechte Information des Bezirks über die Veranstaltung, die Ansprechperson vor Ort und die erfolgten Werbemaßnahmen (mittels Einladung, Flugblatt, E-Mail und so weiter) ist erforderlich.
  • Erstellung eines Jahresberichts vor Einreichung eines neuerlichen Ansuchens, da er als Grundlage für eine weitere Förderung dient. Die Aufstellung sollte zum Beispiel beinhalten:
    • Presseartikel und/oder Bilder der abgehaltenen Veranstaltungen
    • die Besucher*innenanzahl (männlich/weiblich)
    • die Örtlichkeit
    • Verhältnis Kartenverkauf - Freikarten
    • Zielgruppen (zum Beispiel Kinder, Jugendliche, Senior*innen, Volksgruppe und so weiter)
  • Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung

Logo "kultur in favoriten"

Subventionsnehmerinnen und -nehmer sind verpflichtet, bei einer Förderung durch den Bezirk bei allen Druckwerken - wie Einladungen, Plakaten, Programmen oder Ähnlichem - das Logo "kultur in favoriten" zu verwenden, um auf die Förderung des Bezirkes hinzuweisen.

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Kontakt

Bezirksvorstehung des 10. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-10111
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