Menschenrechtsbezirk Donaustadt

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist das Übereinkommen der Völker und Nationen dieser Welt darüber, dass alle Menschen gleichermaßen ein Recht auf Freiheit, Gleichheit und Würde haben.
Die Donaustadt unterstützt diesen Anspruch ausdrücklich und hat sich in der Bezirksvertretungssitzung vom 9. Juni 2021 einstimmig zum "Menschenrechtsbezirk" erklärt. Damit ist sie auch Teil der "Wiener Menschenrechtsbezirke".
Der 22. Bezirk setzt sich nachdrücklich für die Wahrung, die Achtung und den Ausbau der Menschenrechte in aller Welt ein und verpflichtet sich, dies im Rahmen seiner Zuständigkeit und seiner Möglichkeiten auch selbst zu realisieren und die Infrastrukturen für eine angemessene Bildung der Bezirksbewohner*innen, ein freies und vielfältiges Kulturleben oder etwa angemessene Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten zu schaffen.
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