Sitzungen der Bezirksvertretung des 19. Bezirks
Die Bezirksvertretung ist das Gremium, in dem alle Bezirksrät*innen vertreten sind. Die Bezirksvertretung tagt mindestens ein Mal in jedem Vierteljahr. Jede Sitzung der Bezirksvertretung ist öffentlich.
Kommende Sitzungen
Sitzungsprotokolle als Download
Die Protokolle werden jeweils nach Ablauf der Auflagefrist in der 6. Woche nach der Sitzung veröffentlicht. Sie liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bezirksvorstehung Döbling auf und stehen als Download zur Verfügung.
Protokolle 2024
Protokolle 2023
- 14. Dezember 2023: 276 KB PDF
- 21. September 2023: 252 KB PDF
- 22. Juni 2023: 252 KB PDF
- 20. April 2023: 196 KB PDF
- 2. März 2023: 228 KB PDF
Protokolle 2022
- 15. Dezember 2022: 184 KB PDF
- 22. September 2022: 255 KB PDF
- 23. Juni 2022: 207 KB PDF
- 28. April 2022: 130 KB PDF
- 17. Februar 2022: 295 KB PDF
Protokolle 2021
- 16. Dezember 2021: 301 KB PDF
- 23. September 2021: 281 KB PDF
- 17. Juni 2021: 173 KB PDF
- 22. April 2021: 250 KB PDF
- 18. Februar 2021: 298 KB PDF
Protokolle 2022
- 31. Dezember 2020: 304 KB PDF
- 17. Dezember 2020: 299 KB PDF
- 26. November 2020: 155 KB PDF
- 24. September 2020: 634 KB PDF
- 18. Juni 2020: 366 KB PDF
- 28. Mai 2020: 388 KB PDF
- 20. Februar 2020: 238 KB PDF
Ablauf der Sitzungen
In der Sitzung der Bezirksvertretung werden Geschäftsstücke behandelt, Anfragen an den*die Bezirksvorsteher*in gerichtet und Mitteilungen sowie Bekanntmachungen verlautbart.
Darüber hinaus hat jeder*jede Bezirksrät*in das Recht, in der Sitzung der Bezirksvertretung schriftliche Anträge einzubringen. Über die Anträge wird debattiert und abgestimmt. Die Mitglieder können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission zu beraten. Hier können Meinungen der Fachdienststellen eingeholt werden. Anträge, die mit einer einfachen Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Personen oder Dienststellen wie zum Beispiel Stadträt*innen oder Magistratsabteilungen weitergeleitet. Innerhalb von 8 Wochen müssen diese antworten. Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung überprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen nachzulesen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-19114
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