Tagesbetreuung an verschränkten und offenen Ganztagsschulen
An ganztägigen Volksschulen und Mittelschulen ist die schulische Tagesbetreuung mit einem ausgewogenen Mittagessen verbunden. Je nach Organisationsform ist die Betreuung (zum Teil) gratis oder kostenpflichtig.
Verschränkte Ganztagsschulen
An verschränkten Ganztagsschulen wechseln sich von Montag bis Freitag Unterrichts- und betreute Lern- und Freizeiteinheiten ab.
Gratis Betreuung in der Kernzeit
An Volksschulen reicht die Kernzeit bis zur 8. Unterrichtseinheit beziehungsweise bis circa 15.30 Uhr. An Mittelschulen reicht die Kernzeit bis zur 9. Unterrichtseinheit beziehungsweise bis circa 16.30 Uhr.
- Die schulische Betreuung während der Kernzeit ist gratis.
- Das Mittagessen ist ebenfalls gratis.
Elternbeiträge für Spätbetreuung und Jause
Nach Ende der Kernzeit ist die schulische Betreuung freiwillig und kostet pauschal 118 Euro pro Semester und Kind. Falls am jeweiligen Schulstandort mehrheitlich gewünscht, gibt es eine Jause für 3 Mal jährlich pauschal 104 Euro pro Kind. An Campus-Standorten ist die Jause Teil des pädagogischen Konzeptes und daher verpflichtend.
Die An- und Abmeldung für die Spätbetreuung ist zu Schuljahres- und zu Semesterbeginn, für die Jause nur zu Schuljahresbeginn möglich.
Befreiung von den Beiträgen
Bezieher*innen einer Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder einer Grundversorgung sind von den Elternbeiträgen für die Spätbetreuung und Jause befreit. Sie müssen bei der Anmeldung zu Schul- oder Semesterbeginn den Nachweis des Bezugs (Bescheid oder Bestätigung) bei der Schulleitung vorlegen.
Offene Ganztagsschulen und Klassen
An offenen Ganztagsschulen und in offenen Klassen an verschränkten Ganztagsschulen ist zuerst Unterricht und danach, falls gewünscht, an mindestens 3 Nachmittagen pro Woche betreute Lern- und Freizeit. Die Wochentage für die Betreuung sind frei wählbar.
Seit Herbst 2023 ist auch an offenen Ganztagsschulen ein ausgewogenes und warmes Mittagessen kostenlos.
Elternbeiträge
Die schulische Betreuung am Nachmittag kostet 7,10 Euro pro Tag und Kind.
Ermäßigung der Beiträge
Bei einem monatlichen Familieneinkommen unter 3.502,22 Euro können Sie eine Ermäßigung des Betreuungs- und/oder Essensbeitrags beantragen.
Lassen Sie dazu Ihr monatliches Einkommen bei den Servicestellen der Abteilung Kindergärten (MA 10) feststellen. Das Antragsformular erhalten Sie in der Schule Ihres Kindes.
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