Oft nachgefragte Informationen zur Ausbildung am Kolleg CHANGE

Eingangsvoraussetzungen

  • Deutschkenntnisse
    Für die Arbeit im Kindergarten ist es besonders wichtig, dass alle Fachkräfte ein kompetentes Sprachvorbild für Kinder sind, die sich selbst im Spracherwerb befinden. Bewerber*innen, die den Schulabschluss (Matura) nicht in der Erstsprache Deutsch absolviert haben, müssen einen Nachweis von mindestens Sprachniveau B2 liefern.
  • Altersgrenze
    Es gibt keine Altersgrenze für die Aufnahme. Das Kriterium für die Aufnahme ist das Reihungsergebnis der Eignungsprüfung.
  • Andere Ausbildungen anrechnen
    Sie können keine Inhalte anderer Ausbildungen anrechnen lassen. Aufgrund der Kooperation mit dem AMS und dem Angestelltenverhältnis ab dem 3. Ausbildungssemester besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht im Unterricht.
  • Schwimmen
    Sie müssen vor dem Ausbildungsbeginn schwimmen können, jedoch bei der Anmeldung keinen Fahrtenschwimmer-Ausweis vorlegen. Wir raten dringend, rechtzeitig einen Schwimmkurs zu besuchen, wenn die Schwimmkenntnisse nicht ausreichend sind.
  • Eislaufen
    Sie müssen vor dem Ausbildungsbeginn nicht eislaufen können. Eislaufen gehört im Fach Bewegungserziehung zum Unterricht.
  • Ein Instrument spielen
    Es ist nicht erforderlich, dass Sie vor dem Ausbildungsbeginn ein Instrument spielen können.
  • Impfungen
    Die Vorlage des Impfnachweises für Masern, Mumps, Röteln und Varizellen ist Voraussetzung für die Aufnahme an der bafep21. Der Impfnachweis für COVID-19 wird dringend empfohlen.

Unterrichtsorganisation

  • Ausbildungskosten
    Die Ausbildungskosten werden zur Gänze von der Stadt Wien getragen. Lediglich Materialkosten, die Anschaffung einer Gitarre oder Kosten für Schulveranstaltungen fallen an. Vor Beginn der Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag mit den Bewerber*innen abgeschlossen.
  • Anwesenheit im Unterricht
    Aufgrund der Kooperation mit dem AMS und dem Angestelltenverhältnis ab dem 3. Ausbildungssemester besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht im Unterricht.
  • Ausbildung ohne AMS-Unterstützung
    Es besteht keine Verpflichtung, um einen Beitrag zur Deckung des Lebensunterhalts beim AMS anzusuchen.
  • Unterrichtszeiten
    Der Unterricht kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18.25 Uhr und auch am Samstag ganztägig (geblockter Unterricht) stattfinden.
  • Ferien
    Die Ferien während der Ausbildung sind parallel zu den österreichischen Ferien. Das Kolleg für Elementarpädagogik ist an den üblichen Schulbetrieb und die Ferienregelung gekoppelt.
    Sonderregelungen am Kolleg Change:
    • Im ersten Ausbildungsjahr ist in den Sommerferien das Pflichtpraktikum (2 Wochen) und eine zusätzliche Praktikumswoche in einer Kleinkindergruppe der Stadt Wien - Kindergärten zu absolvieren.
    • Die letzte Ferienwoche in den Sommerferien ist eine schulautonome Seminarwoche. In dieser Seminarwoche werden vertiefende Ausbildungsinhalte geblockt angeboten.
    • Da ab dem 3. Ausbildungssemester eine Anstellung als Pädagog*in in Ausbildung erfolgt, arbeiten alle Auszubildenden 2 Tage pro Woche in einem städtischen Kindergarten. Diese beiden Arbeitstage sind auch in Ferienzeiten zu erbringen, wenn kein Urlaub konsumiert wird.

Ausbildungsinhalte

  • Praxis während der Ausbildung
    Die Ausbildung an der bafep21 ist als duales Ausbildungssystem zu verstehen. Ab dem ersten Ausbildungssemester finden Praxiswochen und Praxistage im Kindergarten und in Kleinkindergruppen statt. Dauer und Ausmaß variieren je nach Ausbildungssemester.
  • Praxisplätze
    Sie müssen Ihre Praxisplätze nicht selbst suchen, denn durch die enge Kooperation mit den Stadt Wien – Kindergärten, werden Praxisplätze in den städtischen Kindergärten zur Verfügung gestellt.
  • Ausbildungen parallel zur Kollegausbildung
    • Lehrgang zur "Inklusiven Elementarpädagogik":
      Neue Lehrgänge können zukünftig nur mehr an den Pädagogischen Hochschulen besucht werden. Aktuell läuft noch 1 Lehrgang an der bAfEP21.
    • Hortausbildung:
      An der bafep21 werden derzeit ausschließlich Kollegs für Elementarpädagogik geführt.

Vereinbarkeit mit der privaten Lebenssituation und Finanzielles

  • Ausbildung und Arbeiten während der Ausbildung
    Aufgrund der Anwesenheitspflicht im Unterricht und einem Stundenausmaß von über 30 Stunden pro Woche, zuzüglich der Lernzeiten, gestaltet es sich schwierig neben der Ausbildung einer Beschäftigung nachzugehen.
  • Teilzeit arbeiten nach der Ausbildung
    Im Rahmen des Ausbildungsvertrages mit der Stadt Wien verpflichten sich alle Studierenden, nach Abschluss der Ausbildung für mindestens 4 Jahre Vollzeit als Elementarpädagog*in in einem der Stadt Wien - Kindergärten tätig zu sein.
  • Ausbildung abbrechen
    Innerhalb der ersten 3 Ausbildungsmonate kann die Ausbildung ohne weitere Verbindlichkeiten abgebrochen werden, danach werden anteilsmäßig Ausbildungskosten eingefordert.
  • Schwangerschaft während der Ausbildung
    Die Ausbildung kann bis zum Beginn des Mutterschutzes besucht werden. Für die Dauer der Elternkarenz kann die Ausbildung unterbrochen werden. Danach können Sie wieder in das Kolleg einsteigen und die Ausbildung abschließen.
  • Einkommen während der Ausbildung
    In den ersten beiden Semestern übernimmt das AMS, wenn Sie grundsätzlich bezugsberechtigt sind, einen Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes. Ab dem 3. Semester erfolgt eine Anstellung als Pädagog*in in Ausbildung mit einem aktuellen Bruttogehalt von mindestens 2.070 Euro pro Monat.

Immer noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie das Kolleg CHANGE unter der Telefonnummer +43 1 4000-90950 oder per E-Mail unter bafep@ma10.wien.gv.at.

Weiterführende Informationen

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