Prüfungen an der Schule für Assistenzpädagog*innen

Aufnahmeprüfung

Die nächsten Aufnahmeprüfungen finden am 6. Mai 2025 statt.

  • Die Aufnahmeprüfung müssen jene Bewerber*innen machen, die
    • in der Neuen Mittelschule / Wiener Mittelschule mit der Einstufung "grundlegende Allgemeinbildung" mit "genügend" abgeschlossen haben oder
    • in der 8. Schulstufe der Hauptschule oder Kooperativen Mittelschule Deutsch und/oder Mathematik und/oder Englisch in der 3. Leistungsgruppe absolviert haben oder
    • bei Abschluss im 2. Klassenzug in Deutsch und/oder Mathematik und/oder Englisch mit "befriedigend" oder "genügend" beurteilt wurden.
  • Übungsbeispiele für Aufnahmeprüfungen:

Eignungsprüfung

Die nächsten Eignungsprüfungen finden am 19. und 20. Mai 2025 statt.

Die Eignungsprüfung muss von allen Bewerber*innen absolviert werden. Sie umfasst:

  • Kommunikationsfähigkeit und Kontaktaufnahme
  • Kreative Fähigkeiten im Bereich bildnerische Erziehung, textiles Gestalten, Werkerziehung
  • Musikalische Bildbarkeit
  • Körperliche Geschicklichkeit und Belastbarkeit

Bewertung

Die Bewertung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Je besser das Ergebnis der Eignungsprüfung ausfällt, umso höher ist die Chance, aufgenommen zu werden.

Die Reihenfolge der Anmeldung ist für die Platzvergabe nicht entscheidend.

Wiederholung der Prüfung

Bewerber*innen, die die Prüfung ein 2. Mal ablegen wollen, mit dem Ziel, ein besseres Ergebnis zu erreichen, können die Eignungsprüfung im darauffolgenden Jahr wiederholen. Das bessere Ergebnis zählt bei einer neuerlichen Bewerbung.

Gültigkeit

Die Eignungsprüfung ist 2 Jahre gültig.

Die Anmeldung über das Online-Formular gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Eignungsprüfung. Es folgt eine schriftliche Einladung zum nächsten Termin per E-Mail.

Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst eine 3-stündige Klausurarbeit in Deutsch und wahlweise in Englisch oder Mathematik.

Die mündliche Abschlussprüfung besteht aus der Präsentation einer Projektarbeit aus der Berufspraxis in Kombination mit einem anderen Pflichtgegenstand sowie aus jeweils einer mündlichen Prüfung aus "Berufskunde" und "Grundlagen der Bildung und Erziehung".

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