Bewerbung - Schule für Assistenzpädagog*innen
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- Anmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 sind vom 16. Jänner bis 6. Juni 2025 möglich.
- Die Anmeldung ist nur online möglich und gilt gleichzeitig als Anmeldung zur nächsten Eignungsprüfung am 19. und 20. Mai 2025.
Formalkriterien zur Aufnahme
- Beendete Schulpflicht (9. Schulstufe)
Eine Aufnahme mit dem Pflichtschulabschluss der allgemeinen Sonderschule ist nicht möglich. - Mindestalter 18 Jahre (Stichtag 31. Dezember 2006)
- Gegebenenfalls bestandene Aufnahmeprüfung
- Bestandene Eignungsprüfung
- Nachweis über B1, wenn der Abschluss (8. Schulstufe) nicht in der Erstsprache Deutsch absolviert wurde
- Nachweis bei Ausbildungsstart: Strafregister-Auszug
Erforderliche Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Sozialversicherungsnummer
- Zeugnisse der 8. und 9. Schulstufe im Original und Kopie (wenn nicht in deutscher Sprache ausgestellt: deutsch übersetzt und beglaubigt)
- Nachweis über das Niveau von mindestens B1 Deutsch nach dem deutschen Referenzrahmen für Sprachen, wenn die 8. Schulstufe nicht in der Erstsprache Deutsch absolviert wurde
- Passfoto oder Porträt-Foto
- Ein Schwimmnachweis ist nicht mehr Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme. Gute Schwimmkenntnisse sind jedoch weiterhin notwendig, um die Ausbildungsziele erreichen zu können.
Die Anmeldung mit einem Zeugnis nach allgemeinem Sonderschulplan ist nicht möglich.
Infotag - Tag der offenen Tür
Der nächste Infotag für das Kolleg CHANGE und die Schule für Assistenzpädagog*innen wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Über die Ausbildung
Die Broschüre der Stadt Wien - Kindergärten beantwortet die wichtigsten Fragen zur Ausbildung:
Broschüre herunterladen (822 KB PDF)
Wenn Sie immer noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns:
- Telefon: +43 1 4000-90950
- E-Mail: bafep21.anmeldung@ma10.wien.gv.at
Datenschutzrechtliche Informationen
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen
Weiterführende Informationen
- Bewertung ausländischer Zeugnisse - Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Nostrifikation ausländischer Zeugnisse - Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
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