Antrag für die Bewilligung von Film- und Fotoaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Allgemeine Informationen

Für Film- und Fotoaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Es gibt Bewilligungen, denen eine sogenannte Ortsverhandlung vorausgehen muss, was eine längere Bearbeitungszeit bedeutet. In nachstehenden Fällen ist im Normalfall eine Ortsverhandlung notwendig:

  • Sperren von Haupt- oder Nebenstraßen
  • Wenn Verkehrsanhaltungen im übergeordneten Straßennetz oder Anhaltungen von öffentlichen Verkehrsmitteln (auch kurzfristig) notwendig sind
  • Wenn besondere Umstände vorliegen (zum Beispiel stark frequentierte Gehsteigbereiche, umfangreiche Verkehrsumlenkungen inklusive Halteverbotszonen usw.)

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Antrag mindestens 10 Arbeitstage vor dem Drehbeginn:

  • Foto- oder Drehbewilligungen, die voraussichtlich keine Ortsverhandlungen erfordern
  • Foto- oder Drehbewilligungen, die auf Halteverbotszonen (Muster: 5 KB PDF) beschränkt sind

Antrag mindestens 20 Arbeitstage vor dem Drehbeginn:

  • Foto- oder Drehbewilligungen, die eine Ortsverhandlung erfordern

Das Ergebnis eines sogenannten Ermittlungsverfahrens bestimmt, ob beziehungsweise in welcher Form und in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen und am 27. Dezember 2024 geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag soll mit den unten angeführten Formularen erfolgen. Es sind in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Die Gesamtlänge der Halte- und Parkverbotszonen für Teamfahrzeuge muss jedenfalls detailliert begründet werden (Fahrzeugliste). Sollten Personenkraftwagen/Kombinationskraftwagen in diesen Zonen abgestellt werden, muss das ebenfalls detailliert begründet werden.

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Film: 21,80 Euro pro Stunde effektive Drehzeit (exklusive Auf- und Abbau) - Mindestbetrag 54,50 Euro
  • Foto: 21,80 Euro
  • Kommissionsgebühr:
    • 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
    • 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan

Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Durchführung des verkehrsbehördlichen Ermittlungsverfahrens (zum Beispiel Verhandlung) und den notwendigen Verkehrsmaßnahmen variieren können.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Bei Änderung einer bestehenden Bewilligung (zum Beispiel neuer Termin oder Ort) ist ein neuer Antrag erforderlich. Die Bearbeitungszeiträume sind dieselben, wie oben angeführt.

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