Antrag auf Bewilligung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen nach der StVO
Allgemeine Informationen
Wer Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Festen auf öffentlichen Verkehrsflächen benötigt, braucht dafür eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern diese nicht bereits mit der Veranstaltungsgenehmigung der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) erteilt wurde.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Termin eingereicht werden. Das Ergebnis eines sogenannten Ermittlungsverfahrens bestimmt dann, ob beziehungsweise in welcher Form und in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Anträge können im Kund*innen-Center, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, und am 24. am 31.Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive ZVR-Nummer)
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Ort der geplanten Veranstaltung (Adresse)
- Datum und Zeit der geplanten Veranstaltung
- Bekanntgabe über Aufbauten (Zelte, Stände usw.)
- Bemaßte Planskizze (Länge, Breite, Höhe)
- Beschreibung der Veranstaltungen
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 14,30 Euro für den Antrag
- 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
- 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro für die Verhandlungsschrift
Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der erforderlichen Bewilligungen und der jeweils dafür vorgesehenen Gebühr.
- 3,99 Euro für die Verhandlungsschrift
- Kommissionsgebühr:
- 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
- 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
- Gebrauchsabgabe: Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Veranstaltungstage und dem jeweiligen Veranstaltungsort.
- Grundbenützung: Für einige Nutzungen auf öffentlichen Straßen sind entgeltliche privatrechtliche Vereinbarungen mit der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) erforderlich. Im Bewilligungsverfahren der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten wird dies berücksichtigt.
Die Kosten werden je zusammenhängenden Terminen und Örtlichkeiten verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Durchführung des verkehrsbehördlichen Ermittlungsverfahrens (zum Beispiel Verhandlung) und den notwendigen Verkehrsmaßnahmen variieren können.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Für die Abhaltung der Veranstaltung können noch Genehmigungen der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) erforderlich sein.
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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