Einspruch gegen den Rückstandsausweis der BUAK - Antrag
Allgemeine Informationen
Arbeitgeber*innen im Baugewerbe sind verpflichtet, in die sogenannte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) Zuschläge für ihre Arbeitnehmer*innen einzuzahlen. Diese ergeben sich aus der Meldung der Arbeitgeber*in oder aufgrund einer Errechnung der BUAK.
Wenn der*die Arbeitgeber*in einen Rückstand nicht fristgerecht innerhalb von 2 Wochen oder nicht in voller Höhe einzahlt, erstellt die BUAK einen sogenannten Rückstandsausweis zur Eintreibung der offenen Beträge.
Gegen diesen Rückstandsausweis kann bei der Behörde (MBA) Einspruch erhoben werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen
Fristen und Termine
Der Einspruch kann jederzeit persönlich mit einem formlosen Schreiben erfolgen.
Zuständige Stelle
Magistratisches Bezirksamt in dessen Zuständigkeit sich der Firmensitz befindet.
Erforderliche Unterlagen
Beweismittel, die die Richtigkeit des Rückstandsausweises widerlegen.
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Bundesgebühren für den Einspruch
- 3,90 Euro pro Beilage (A3 Bogen)
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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