Wechsel von Betreiber*innen (Bewilligungsinhaber*innen von Bescheiden für Tätigkeiten mit medizinischen Röntgeneinrichtungen oder mit radioaktiven Stoffen) - Meldung der Rechtsnachfolge

Allgemeine Informationen

Der Wechsel von Betreiber*innen einer bewilligten Röntgeneinrichtung, von Anlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder von bewilligten Tätigkeiten mit medizinischen Röntgeneinrichtungen, muss der Behörde sofort mitgeteilt werden.

Durch den Wechsel der Inhaber*innen von Bewilligungen nach dem Strahlenschutzgesetz 2020 wird die Wirksamkeit der erteilten Bewilligung nicht berührt. Die Rechtsnachfolger*innen müssen diese Veränderung unverzüglich bekanntgeben.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Gegen die Verlässlichkeit des*der Rechtsnachfolger*in dürfen keine Bedenken bestehen.

Fristen und Termine

Ein Wechsel der Inhaber*innen einer Bewilligung muss sofort bekanntgegeben werden.

Zuständige Stelle

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-40577, -40816
Fax: +43 1 4000-99-40809
E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung: telefonisch oder per E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Die Mitteilung über den Wechsel muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse der Rechtsnachfolger*innen
  • Genaue Bezeichnung der übernommenen Bewilligungen und Geräte
  • Bekanntgabe des/der Strahlenschutzbeauftragten unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro für die Meldung
  • 3,90 Euro je Bogen Beilage (maximal 21,80 Euro)
  • 2,10 Euro Verwaltungsabgabe

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Bei geplanten Änderungen müssen die Bewilligungpflichten beachten werden.

Rechtliche Grundlage: § 20 Strahlenschutzgesetz 2020

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular