Wechsel von Betreiber*innen (Bewilligungsinhaber*innen von Bescheiden für Tätigkeiten mit medizinischen Röntgeneinrichtungen oder mit radioaktiven Stoffen) - Meldung der Rechtsnachfolge
Allgemeine Informationen
Der Wechsel von Betreiber*innen einer bewilligten Röntgeneinrichtung, von Anlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder von bewilligten Tätigkeiten mit medizinischen Röntgeneinrichtungen, muss der Behörde sofort mitgeteilt werden.
Durch den Wechsel der Inhaber*innen von Bewilligungen nach dem Strahlenschutzgesetz 2020 wird die Wirksamkeit der erteilten Bewilligung nicht berührt. Die Rechtsnachfolger*innen müssen diese Veränderung unverzüglich bekanntgeben.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Gegen die Verlässlichkeit des*der Rechtsnachfolger*in dürfen keine Bedenken bestehen.
Fristen und Termine
Ein Wechsel der Inhaber*innen einer Bewilligung muss sofort bekanntgegeben werden.
Zuständige Stelle
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-40577, -40816
Fax: +43 1 4000-99-40809
E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung: telefonisch oder per E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Die Mitteilung über den Wechsel muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse der Rechtsnachfolger*innen
- Genaue Bezeichnung der übernommenen Bewilligungen und Geräte
- Bekanntgabe des/der Strahlenschutzbeauftragten unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro für die Meldung
- 3,90 Euro je Bogen Beilage (maximal 21,80 Euro)
- 2,10 Euro Verwaltungsabgabe
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Bei geplanten Änderungen müssen die Bewilligungpflichten beachten werden.
Rechtliche Grundlage: § 20 Strahlenschutzgesetz 2020
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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