Eröffnung einer tierärztlichen Ordination - Anzeige
Wenn Sie eine tierärztliche Ordination eröffnen möchten, müssen Sie das bei der Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien die MA 60) und der Tierärztekammer mindestens 2 Wochen vor Eröffnung der Ordination anzeigen.
Mit dem Online-Formular erfolgt eine Verständigung der MA 60. Die Tierärztekammer muss extra informiert werden. Für das Online-Formular benötigen Sie
- Ihre Tierärztenummer und
- Ihre GLN-Nummer, wenn in der Ordination gefährliche Abfälle anfallen (z. B. Fotochemikalien, Zytostatika usw.)
Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Meldeverpflichtung Ihrer tierärztlichen Hausapotheke: Eröffnung einer tierärztlichen Hausapotheke
Allgemeine Informationen
Die Eröffnung einer tierärztlichen Ordination muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Veterinäramt und Tierschutz) und der Österreichischen Tierärztekammer angezeigt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Eintragung in die Tierärzteliste
- Erhalt des Tierärzteausweises
Tierärzt*innen müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Tierärzteausweises bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Das ist in Wien die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz.
Fristen und Termine
Die Ausübung der freiberuflichen tierärztlichen Tätigkeit darf erst nach der Meldung bei der österreichischen Tierärztekammer aufgenommen werden.
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, rufen Sie unter +43 1 4000-8060 an. Ihr Anliegen wird aufgenommen und der*die zuständige Referent*in wird Sie kontaktieren.
Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.
Für die Anmeldung eines Röntgengerätes:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40), Dezernat II
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 531 14-87425
Zur Beantragung einer Abfallbesitzernummer:
Umweltbundesamt
Authentifizierung/Signatur
Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrags ist nicht vorgesehen.
Erforderliche Unterlagen
Tierärzteausweis
Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Online-Anzeige: Eröffnung einer tierärztlichen Ordination
Zusätzliche Informationen
Mindestanforderungen für eine tierärztliche Ordination oder ein privates Tierspital sind in den Ordinationsrichtlinien der Österreichischen Tierärztekammer festgelegt.
- Österreichische Tierärztekammer
- Für die tierärztliche Hausapotheke sind die Bestimmungen der Apothekenbetriebsordnung 2005 zu beachten
- Als Erzeuger*in von gefährlichem Abfall (z. B. Röntgen-Abfälle) benötigt man eine Abfallbesitzernummer vom Umweltbundesamt.
- Merkblatt für die Entsorgung von Abfällen in tierärztlichen Ordinationen: 85 KB PDF
Rechtliche Grundlage: Tierärztegesetz: § 16
Rechtsbehelfe
Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen 4 Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.
Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.
Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.
Hilfs- und Problemlösungsdienst
Einheitlicher Ansprechpartner Wien
Für den Inhalt verantwortlich
Letzte Aktualisierung
13. Juli 2023
Feedback an die Europäische Kommission:
- SDG Feedback: Information services survey
- SDG Obstacles: Feedback on Single Market Obstacles
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
Kontaktformular