Errichtung oder Änderung einer Flüssiggasanlage – Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Errichtung oder Änderung einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas (in Versandbehältern sowie ober- oder unterirdischen Tanks) besteht nach dem Wiener Gasgesetz eine Genehmigungspflicht, wenn die Lagermenge 35 Kilogramm übersteigt.

Die Genehmigung erteilt die Behörde (Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen).

Die Genehmigungspflicht betrifft z. B. Flüssiggastanks für Heizungsanlagen oder Versandbehälter (Gasflaschen).

Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Anlagen, deren Errichtung oder Änderung durch Bundesgesetze geregelt sind. Das sind z. B. Anlagen in Gewerbebetrieben und Industrieanlagen. In diesen Fällen sind die Magistratischen Bezirksämter zuständig.

Datenschutz

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Voraussetzungen

Die Lagermenge von Flüssiggas ist größer als 35 Kilogramm.

Fristen und Termine

Der Antrag muss vor Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)

Dezernat B - Behörde und Sachverständige für elektro- und gastechnische Angelegenheiten
20., Dresdner Straße 75, 3. Stock, Zimmer 317
Telefon: +43 1 4000-36241
Fax: +43 1 4000-99-36110
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at

Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Flüssiggasanlage muss technisch beschrieben werden. Bitte zwei Kopien der Beschreibung beilegen.
  • Der Aufstellungsort der Flüssiggasanlage muss in einem Plan dargestellt werden. Dabei müssen auch die nach der Flüssiggasverordnung 2002 erforderlichen Schutzzonen um den Aufstellungsort eingezeichnet werden. Bitte zwei Kopien des Plans beilegen.

Bei der Erstellung der Unterlagen unterstützt ein Gastechnisches Fachunternehmen (z. B. ein Installateurbetrieb).

Kosten und Zahlung

Zwischen 102 und 118 Euro Stempel-, Kommissions- und Verwaltungsgebühren

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Errichtung oder Änderung einer Flüssiggasanlage – Antrag

Zusätzliche Informationen

Technische Richtlinien für die Ausführung der Anlage durch das Fachunternehmen:

  • Flüssiggasanlagen mit Versandbehältern: Technische Ausführungen der Anlage sowie Schutzzonenausbildung gemäß ÖVGW-TR Flüssiggas 2011, Teil 1 bis 7
  • Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Behältern: Anlagenteile zur Leitung und Verwendung von Flüssiggas gemäß ÖVGW-TR Flüssiggas 2002, G2 Teil 2 bis 4
  • Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Behältern: Schutzzonenausbildung gemäß Druckbehälter-Aufstellungsverordnung gemäß der Richtlinie DBA-VO 1998 sowie ÖNORM M 7323/A1

Rechtliche Grundlage: Wiener Gasgesetz

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