Ziviltechnikerprüfung und -befugnis
Allgemeine Informationen
Um als Ziviltechniker*in tätig zu sein, sind die Ablegung einer Ziviltechnikerprüfung, die Verleihung der Befugnis sowie die Ablegung des Eides erforderlich.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Für die Ziviltechnikerprüfung:
- Der Antrag auf Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung wird bei jener Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten eingereicht, in deren Bereich die Bewerber*innen ihren Wohnsitz haben. Befindet sich der Wohnsitz im Ausland, kann frei zwischen den Länderkammern gewählt werden. Die erforderlichen Nachweise über Absolvierung des Studiums, welches der angestrebten Befugnis entspricht und die Bestätigung der Praxiszeiten müssen mit dem Antrag übermittelt werden. Die Kammer fügt ein Gutachten hinzu und leitet den Antrag an das zuständige Bundesministerium weiter, das über die Zulassung entscheidet und die Zuweisung zu einer Prüfungskommission verfügt.
- Erfolgt die Zuweisung zur Wiener Prüfungskommission, wird dies als Anmeldung zur Ablegung der Prüfung gewertet. Die Bewerber*innen werden von der Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik zur Ablegung der Prüfung zum nächstmöglichen Termin des Fachgebietes eingeladen.
- Bei negativer Entscheidung durch das Bundesministerium (keine Zulassung zur Prüfung) erhält man die Unterlagen direkt zurück.
Für die Verleihung der Befugnis:
- Die Ziviltechnikerbefugnis wird auf Antrag nach erfolgreich abgelegter Prüfung vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft nach Anhörung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland für einen bestimmten Sitz der Kanzlei verliehen. Weiterführende Hinweise zur Verleihung der Befugnis bei Kanzleisitz in Wien, Niederösterreich oder Burgenland: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Für die Vereidigung:
- Die vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft verliehene Befugnis darf erst nach Ablegung des Eides ausgeübt werden. Die Eidabnahme erfolgt auf Antrag bei der Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik (post@md-bd.wien.gv.at) und wird durch den Landeshauptmann abgenommen.
Fristen und Termine
Ziviltechnikerprüfungen finden zweimal jährlich, im Frühjahr sowie im Herbst statt.
Für die Ablegung des Eides wird in der Regel ein Termin jedes zweite Kalendermonat vorgesehen.
Zuständige Stelle
Für die Anmeldung zur Ziviltechnikerprüfung:
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
4., Karlsgasse 9
Telefon: +43 1 505 17 81
Fax: +43 1 505 10 05, +43 1 505 17 81 70
E-Mail: kammer@arching.at
Für die neuerliche Anmeldung zur Ziviltechnikerprüfung und für die Anmeldung zur Ablegung des Eides:
Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik
Kompetenzzentrum Bahninfrastruktur, Regulative Bau, Ingenieurwesen, Normen
1., Rathausstraße 8, 1. Stock
Telefon: +43 1 4000-82690
Fax: +43 1 4000-99-82690
E-Mail: post@md-bd.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für die Ziviltechnikerprüfung und für die Verleihung der Befugnis:
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen: Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
Für die Vereidigung:
Die Anmeldung zur Ablegung des Eides soll per E-Mail (post@md-bd.wien.gv.at) erfolgen. Sie muss den aktuellen Wohnsitz und eine Telefonnummer enthalten. Der Bescheid zur Befugnisverleihung muss der Anmeldung beigelegt werden.
Kosten und Zahlung
Für die Ziviltechnikerprüfung:
- Die Prüfungsgebühr beträgt 758 Euro. Diese muss vor Ablegung der Prüfung auf das Konto der Stadt Wien, MA 6 - Buchhaltungsabteilung 1, Bank Austria, IBAN: AT871200051428018006, BIC: BKAUATWW, unter Angabe des eigenen vollen Namens eingezahlt werden. Unter Verwendungszweck muss "Ziviltechniker" angegeben werden.
- Nach erfolgreich abgelegter Prüfung muss für die Ausstellung des Prüfungszeugnisses eine Bundesverwaltungsabgabe in Höhe von 2,10 Euro und für die Vergebührung des Prüfungszeugnisses ein Betrag von 14,30 Euro bezahlt werden.
Die Einzahlung kann in beiden Fällen in einer der Stadtkassen auch bargeldlos erfolgen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion
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